KORPORATIONEN

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KORPORATION URI

Organisation Behörden Bürgergemeinden Ereignisse

KORPORATION URSERN

Organisation Behörden Ereignisse

GRUNDEIGENTUM

Gewässer Alpen und Allmenden Wald Steine, Kies, Sand Diverses

GESCHICHTE URI

Der Rat (1803-1888) Weitere Räte (1803-1888) Beamte (1803-1888) Kommissionen (1803-1888)

BEZIRKE

Bezirk Uri (1803-1888) Bezirk Ursern (1803-1888)

Ereignisse in den Bezirken Uri und Ursern

Samstag, 29. April 1290
Verkauf des Rapperswiler Besitzes in Göschenen
Elisabeth, Witwe des Grafen von Homberg, verkauft infolge drückender Schuldenlast mit dem Rat ihrer Vasallen und Ministeralien dem Abt Volker und dem Konvent von Wettingen alle ihre Güter im ganzen Bezirk des Tales Uri mit allen Zugehörenden, städtischem und ländlichem Grundbesitz und besonders mit den Gütern in Göschenen sowie dem Turm, der ihr aus brüderlicher Erbschaft zustand, um 428 Mark Silber Zürcher Gewicht.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1. Nr. 1625, S. 747 f.
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Dienstag, 3. Juli 1798
Uri wird in zwei Distrikte aufgeteilt
Die Einteilung des Kantons Waldstätten erfolgt in acht Distrikte. Sie sind reine Verwaltungs- und Gerichtsbezirke mit dem Sitz eines Unter- oder Distriktsstatthalters und eines unteren Zivil- und Polizeigerichts. Der alte Kanton Uri bildet die beiden Distrikte Altdorf, das untere Reusstal, und den jetzt gleichberechtigten Distrikt Andermatt, der die Talschaft Ursern und die von Uri abgetrennten Dörfer Wassen, Meien, Göschenen und die Göscheneralp umfasst.
Arnold Werner, Helvetik, S. 58.
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Mittwoch, 11. Juli 1798
Mitglieder der Distriktsgerichte werden gewählt
Nach der endgültigen Distriktseinteilung wählt die Wahlversammlung Waldstättens als letzte Bezirksbehörden die Distriktsgerichte. Sie setzen sich aus je neun Richtern zusammen, die möglichst viele Gemeinden vertreten. Präsident des Distriktsgerichts Altdorf wird Altlandammann Josef Stephan Jauch, Gerichtsschreiber Valentin Curty; Präsident des Distriktsgerichts Andermatt wird Franz Dominik Nager (1745-1816).
Arnold, Helvetik, S. 64.
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Freitag, 28. März 1800
Misstrauen gegen Hilfsaktion für Kinder
In einigen Urner Gemeinden stösst die Hilfsaktion Zschokkes für die Kriegswaisen und die Kinder der verarmten Familien auf starkes Misstrauen. Viele Leute glauben, man verfolge damit nur die Absicht, die Kinder in einer anderen Religion zu unterrichten. Bezirksstatthalter Raedle bedauert in einem Schreiben an den Pfarrer von Unterschächen, dass aus dieser Gemeinde noch niemand das grosszügige Hilfsangebot angenommen habe, obwohl sie viele unterstützungsbedürftige Kinder zähle.
Arnold, Helvetik, S. 203.
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Mittwoch, 9. April 1800
Frorderung nach Verzeichnis der ausser Landes geschafften Kinder
Die Gemeindemunizipalitäten werden durch den helvetischen Bezirksstatthalter Raedle aufgefordert, ein Verzeichnis der aus hiesigem Bezirk in andere Gegenden verbrachten Kinder aufzustellen und ihm bald zuhanden des Regierungskommissars Zschokke einzureichen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 74.
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Donnerstag, 10. April 1800
Aufforderung für Bericht über Zerstörung der Wyler-Brücke
Bezirksstatthalter Raedle teilt der Munizipalität Silenen mit, dass ihm angezeigt worden sei, dass die Wylerbrücke von den Kaiserlichen (Österreichern) eingerissen worden IST, und ladet sie ein, baldmöglichst einen Augenschein vorzunehmen und ihm Rapport zu geben.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 16.
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Samstag, 5. Juli 1800
Die patriotische Mehrheit genehmigt einen neuen Verfassungsentwurf
Die patriotische Mehrheit genehmigt einen neuen Verfassungsentwurf , der sich im wesentlichen an die Konstitution von 1798 anlehnt, die Kantone aufhebt und durch kleine Bezirke ersetzt und das Direktorium mit den Ministern zu einem Staatsrat verschmilzt. Der Entwurf stösst jedoch auf den Widerstand sowohl der Republikaner als auch der altgesinnten Föderalisten.
HB CH II, S. 810.
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Mittwoch, 17. Dezember 1800
Schreiben der Zentralmunizipalität wegen Besetzung des Amts als Unterstatthalter
Die Zentralmunizipalität sendet an Regierungsstatthalter Trutmann ein Schreiben, in welchem sie bedauert, dass der Regierungsstatthalter dem Unterstatthalter Raedle das Vertrauen entzogen habe, einem Mann, dem sie ein Zeugnis vollkommener Zufriedenheit ausstellen könne. Es müsse von selbst einleuchten, dass einem hiesigen Bürger das Amt des Bezirksstatthalters bei seinen ehemals ganz unabhängigen Bürgern beschwerlich fallen muss.
Arnold, Helvetik, S. 234 f.
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Montag, 9. März 1801
Kreisschreiben von Trutmann betreffend Einheitsstaat
Regierungsstatthalter Trutmann sendet an die Munizipalitäten des Bezirks Altdorf ein Kreisschreiben, worin er ihnen den Sieg der Einheit als Grundlage der künftigen Staatsverfassung mitteilt. Das Zirkular wurde verfasst, um Gerüchten entgegenzutreten, wonach die zu erwartende neue Verfassung die Rückkehr zur alten Ordnung mit sich bringe.
Arnold, Helvetik, S. 235.
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Montag, 15. Juni 1801
Die Wahl der Bezirkswahlmänner wird geregelt
Der gesetzgebende Rat erlässt die Verordnung über die Wahl der Bezirkswahlmänner und der Abgeordneten in die Kantonstagsatzungen. Zwölf Deputierte des Bezirks Uri und drei des Bezirks Andermatt bilden die Tagsatzung des Kantons Uri. Uri sieht in dieser Bestimmung, die der Leventina vorschreibt, Abgeordnete an die Tessiner Tagsatzung zu wählen, einen Widerspruch zum Wortlaut der Verfassung, die ausdrücklich die Wiederherstellung der Urkantone in ihren alten Grenzen vorsieht.
Arnold, Helvetik, S. 242.
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Freitag, 3. Juli 1801
Erster Versuch zur Rückgewinnung der Leventina schlägt fehl
Regierungsstatthalter Trutmann nimmt sich der Beschwerde der Urner an. Er äussert Innenminister Rengger sein Befremden, dass die Leventina, die ja in Zukunft mit dem Kanton Uri vereinigt werde, im entscheidenden Moment der Reorganisation des Kantons weder Sitz noch Einfluss haben soll. Rengger weicht in seiner Antwort aus. Die neue Verfassung und damit auch die darin projektierte Gebietseinteilung würden erst durch die Annahme durch die helvetische Tagsatzung verbindlich. Der gesetzgebende Rat habe zudem erklärt, die im Verfassungsentwurf vorgesehene Gebietseinteilung nicht in dieser Form anzunehmen. Ein Begehren der Behörden des Bezirks Altdorf, die Leventina mit dem Kanton Uri zu vereinigen, lässt die Regierung zu den Akten legen, ohne überhaupt darauf einzutreten. Damit ist der erste Versuch der Urner, die Leventina zurückzugewinnen, fehlgeschlagen.
Arnold, Helvetik, S. 242.
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Freitag, 10. Juli 1801
Wahl der Bezirkswahlmänner verzögert sich
Die Munizipalitäten der Bezirke Altdorf und Andermatt versammeln sich vorschriftsgemäss zur Wahl der Bezirkswahlmänner. Da die Protokollauszüge nur sehr langsam beim Bezirksstatthalter eingehen und einzelne Munizipalitäten den Wahltag verschieben, und Beroldingen zudem die Ergebnisse von Spiringen und Unterschächen annulieren muss (Wahl durch Urversammlungen und nicht durch die Munizipalitäten), kann Beroldingen erst auf den 20. Juli die Bezirkswahlversammlung einberufen.
Arnold, Helvetik, S. 243 f.
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Montag, 20. Juli 1801
Wahl der Deputierten an die Kantonstagsatzung
In vier Wahlgängen werden durch Versammlung der Bezirkswahlmänner folgende Männer zu Delegierten an die Urner Tagsatzung ernannt:

Altlandammann Jost Anton Müller, Altdorf, Bezirksgerichtspräsident
Altlandammann Thaddäus Schmid, Altdorf, Präsident der Munizipalität von Altdorf
Altfürsprech Emanuel Jauch, Altdorf
Andreas Infanger, Bauen, Gemeindeverwalter
Franz Maria Zgraggen, Amsteg, Bezirksrichter
Müller, Unterschächen, Bezirksrichter
Michael Gerig, gewesener Agent
Altratsherr Furger, Erstfeld, Präsident der Munizipalität von Erstfeld
Josef Anton Beroldingen, Bezirksstatthalter
Joseph Anton Arnold, jun., Altdorf
Joseph Maria Planzer, Bürglen, gewesener Präsident der Munizipalität von Bürglen
Prosper Bär, Schattdorf, Präsident der Munizipalität von Schattdorf.

Der Bezirk Andermatt delegierte:

Alttalammann Franz Dominik Nager, Andermatt, Bezirksgerichtspräsident
Altratsherr Franz Heinrich Jauch, Wassen, Vizepräsident des Bezirksgerichts
Alttalammann Carl Sebastian Christen, Andermatt, Präsident der Gemeindekammer.

Arnold, Helvetik, S. 244 f.
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Samstag, 1. August 1801
Urner Kantonstagsatzung versammelt sich und verweigert den Eid
Die Mitglieder der Urner Kantonstagsatzung versammeln sich in Altdorf. Die Versammlung ist nicht ganz vollzählig, da Josef Anton Arnold noch ausser Landes weilt. In seiner Funktion als sitzender fordert Bezirksstatthalter Beroldingen die Versammlung auf, den gesetzlich vorgeschriebenen Eid zu leisten. Er stösst jedoch auf allgemeine Ablehnung. Die Delegierten bestreiten den bestehenden provisorischen Zentralbehörden die Befugnis, den Kantonstagsatzungen Vorschriften zu geben und gar einen Eid auf einen Verfassungsentwurf zu verlangen. Sie lehnen den Verfassungsentwurf als alleinige Grundlage und Richtschnur der Beratungen ab, da sie dadurch in ihrer Arbeit, dem Kanton eine möglichst angemessene Organisation zu geben, zu sehr eingeengt würden. Auf diese Einwände hin fordert Beroldingen die Tagsatzung ohne Erfolg noch einmal auf, sich der Vorschrift des Gesetzes zu unterziehen. Danach erklärt er die Versammlung für aufgehoben und entfernt sich. Dieser Umstand hindert die Tagsatzung jedoch nicht, mit ihren Geschäften fortzufahren. Vizepräsident Thaddäus Schmid übernnimmt den Vorsitz. Mit neun Stimmen wählt man Jost Anton Müller zum Kantonsvertreter an der helvetischen Tagsatzung. Dann erfolgt die Wahl einer fünfköpfigen Verfassungskommission. Diese wird beauftragt, eine Kantonsorganisation auszuarbeiten, die das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes bezwecke und den Lokalbedürfnissen angepasst sei. Sollte dieses Vorgehen missbilligt und die Weiterarbeit gewaltsam verhindert werden, erklären sich die Kantonsdeputierten entschlossen, von ihren Aufträgen zurückzutreten.
Arnold, Helvetik, S. 244 f.
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Dienstag, 8. September 1801
Tagsatzung hält weiterhin Zusammenkünfte ab
Obwohl Regierungsstatthalter Trutmann interveniert und Bezirksstatthalter Beroldingen anweist, dafür zu sorgen, dass keine Tagsatzung in Altdorf mehr abgehalten wird, trifft man sich zu weiteren Versammlungen, angeblich mit Wissen und Dulden von Beroldingen.
Arnold, Helvetik, S. 252.
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Montag, 14. September 1801
Gedanken an die Sezession Urserns von Uri
Bezirksstatthalter Meyer schreib dem Regierungsstatthalter, wenn das Gerücht, wonach die Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden eine eigene Republik Tellgau bilden wollten, sich bewahrheiten würde, habe dies unfehlbar von Seiten Urserns eine Petition zur Folge, damit das Tal von dieser hochlöblichen Republik getrennt und der übrigen Schweiz angeschlossen würde. Dieser Plan scheint von Bezirksstatthalter Meyer zu stammen, wird aber vom Regierungsstatthalter unterstützt und sehnlichst erwünscht. Mit Hilfe einiger Freunde beginnt er den Plan vorzubereiten. Meyer lässt Gerüchte ausstreuen, dass Uri seine alten Rechte zurückfordere, und sich von Helvetien abspalten wolle, was eine Sperre des Gotthardpasses und erhöhte Zölle, den Ruin des Handels und den Verlust der Freiheit zur Folge haben würde. Alles schien gut anzulaufen. Meyer will nur noch die Ankunft zweier gleichgesinnter Munizipalisten abwarten und dann die Petition in die Wege leiten.
Arnold, Helvetik, S. 269.
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Montag, 14. September 1801
Bürgerversammlung zur Vorstellung der Kantonsorganisation
Die Bürger von Altdorf versammeln sich zu einer Gemeindeversammlung. Bezirksstatthalter Beroldingen versucht die gesetzwidrige Versammlung aufzuheben. Josef Emanuel Jauch rechtfertigt die Zusammenkunft damit, dass nach der Auflösung der Tagsatzung einige Kantonsdeputierte privat eine Kantonsorganisation ausgearbeitet haben, teils um den Staat von den guten Absichten der Urner zu überzeugen, teils um dadurch die Ruhe im Land aufrecht zu erhalten. Die Gemeindeausschüsse habe man zusammengerufen, um ihnen den Entwurf mitzuteilen. Nur auf Grund eines Missverständnisses seien an mehreren Orten Dorfgemeinden zur Wahl der Ausschüsse gehalten worden. Jauch versichert dem Bezirksstatthalter im Namen der Versammlung, keine ruhestörerischen Absichten zu haben, und er bittet ihn, beim Regierungsstatthalter die Erlaubnis zu erwirken, dass die Ausschüsse dann und wann zusammenkommen dürfen, um die Berichte aus Bern entgegenzunehmen und Massregeln zur Erhaltung der Ruhe zu treffen. Beroldingen lässt sich von den guten Absichten der Versammlung überzeugen und unterstützt ihr Begehren beim Regierungsstatthalter.
Arnold, Helvetik, S. 252 f.
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Donnerstag, 17. September 1801
Zusammenkünfte werden nur für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung bewilligt
Regierungsstatthalter Trutmann hat auf das Begehren Beroldingens für Bürgerversammlungen zurückhaltend reagiert. Er kritisiert die Unbestimmtheit des Rapportes, in welchem weder die Initianten der Zusammenkunft noch die Namen der Versammelten noch den Sprecher genannt wurden. Als der Altdorfer Bezirksstatthalter in einem neuen Rapport präzisiert, dass die Gemeindeausschüsse von Zeit zu Zeit als Zentralmunizipalität zusammenzutreten wünschen und er sich für die Ehrlichkeit ihrer Absichten verbürge, erklärt Trutmann, dass er nicht bevollmächtigt sei, eine neue Gewalt zu konstituieren. Einzig zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung erlaubt er den Gemeindevertretern, sich in privaten Versammlungen zu treffen. Es dürfen jedoch weder eine Zentralmunizipalität noch eine Tagsatzung gehalten werden. Dieser Zustand vermag nicht zu befriedigen, da Uri von seinem Vertreter in Bern abgeschnitten bleibt.
Arnold, Helvetik, S. 253.
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Montag, 28. September 1801
Die helvetischen Truppen schaden der Sache Meyers
Das kleine Truppenkontingent, das ins Tal gesandt wurde, droht alle Anstrengungen Meyers zunichte zu machen. Die nicht einmal 20 Mann starke Truppenabteilung hat den Auftrag, die Einwohner gegen die immer wieder durchziehenden französischen Truppen in Schutz zu nehmen. In der Bevölkerung entsteht jedoch grosse Unruhe. Es werden Gerüchte herumgeboten, dass es sich um Exekutionstruppen handle, die die rückständigen Steuern einzutreiben hätten, und dass Meyer und Munizipalitätspräsident Jost Anton Nager für ihre Berufung verantwortlich seien. Meyer sieht sich verleumdet und angefeindet. Uri und die kleine Zahl seiner Anhänger im Tal benutzen die Gelegenheit, das Vertrauen des Volkes zu seinem Bezirksstatthalter zu untergraben. Meyer kann dem nur erfolgreich entgegenwirken, wenn es ihm gelingt, den Rückzug der Truppen zu veranlassen. Er beschwört Trutmann, sich bei der Regierung dafür einzusetzen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, erklärt er sich entschlossen, vom Statthalteramt zurückzutreten, sollten die Truppen nicht abgezogen werden.
Arnold, Helvetik, S. 270 f.
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Samstag, 24. Oktober 1801
Annahme der Verfassung
Die Mehrheit der übrig gebliebenen Delegierten nimmt die revidierte Verfassung an. In den Senat werden lauter Unitarier gewählt. Uri wird durch Unterstatthalter Franz Joseph Meyer vertreten, was vom Bezirk Altdorf als grobe Zurücksetzung empfunden wird. Meyer wird im ersten Wahlgang gewählt (32 Stimmen von 57). Nebenstimmen fallen auf Altlandammann Thaddäus Schmid (18), Exsenator Anton Maria Schmid (4), Exrepräsendant Bessler (3), Altlandammann Jost Anton Müller (1) und Bezirksstatthalter Beroldingen (1).
Arnold, Helvetik, S. 264.
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Montag, 30. November 1801
Verwaltungskammer von Bellinzona wendet sich an den Senat
Ende November teilte die Verwaltungskammer von Bellinzona dem Senat mit, der Beschluss vom 7. November beruhe auf einer irrigen Annahme und errege im Tessin Unzufriedenheit und Misstrauen. Die Landschaft Leventina habe nie zum eigentlichen Gebiet von Uri gehört, sondern sei nur eine Vogtei gewesen. In einer gemeinsamen Aktion versuchen Regierungsstatthalter Beroldingen und die Zentralmunizipalität des Bezirks Altdorf den Senat von der Rechtmässigkeit des urnerischen Anspruchs auf das Livinental zu überzeugen, indem sie historische und wirtschaftliche Gründe geltend machen.
Arnold, Helvetik, S. 278.
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Donnerstag, 25. Februar 1802
Ursen stimmt für die zweite helvetische Verfassung
Während im ganzen Bezirk Altdorf kein einziger Bürger die Annahme des unitarischen Verfassungsentwurfs mit seiner Unterschrift bezeugt, somit 253 stillschweigend Annehmende die überwältigende Mehrheit von 2170 Verwerfenden gegenüberseht, und in der Munizipalität Wassen von 301 Aktivbürgern 248 die Verfassung ablehnen, gibt es in den Dörfern des Urserntals lediglich drei Nein-Stimmen.
Arnold, Helvetik, S. 266.
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Donnerstag, 18. März 1802
Wahlmänner werden ernannt
Die Ur- oder Gemeindeversammlungen treten auf die gewohnte Art zusammen, um die Wahlmänner zu ernennen. Die Wahlmänner jedes Bezirks haben fünf Tage später die auf ihren Bezirk zukommende Anzahl von Wählbaren zu bestimmen. Um Wahlmann oder Wählbarer werden zu können, musste man helvetischer Bürger sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ein Eigentum von mindestens 2'000 Franken besitzen. Schliesslich muss eine 12-köpfige kantonale Wahlkommission, die zur Hälfte vom Senat und zur Hälfte vom Kanton ernennt wird, zusammentreten, um aus den Wählbaren die Mitglieder der Kantonstagsatzung (Uri 15 Mitglieder) zu bestimmen. Diese so umständlich gewählte Behörde hat über die Annahme oder Verwerfung der neuen Verfassung zu befinden und fünf Kantonsbürger zu ernennen, die zusammen mit fünf vom Senat sorgfältig ausgewählten Bürgern eine Kantonsverfassung zu entwerfen haben.
Arnold, Helvetik, S. 279 f.
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Freitag, 19. März 1802
In Uri beginnt der Wahlreigen
Im Bezirk Altdorf verlaufen die Urversammlungen, um die Wahlmänner zum Verfassungsentscheid zu ernennen, ordnungsgemäss und ruhig, einzig die Gemeindeversammlung von Altdorf muss um zwei Tage verschoben werden, da sich am festgelegten Tag nur sieben Bürger einfinden. Stürmisch hingegen verläuft die Urversammlung von Andermatt. Man ist empört über die Beschränkung des Wahlrechts. Gleichzeitig protestiert sie gegen die Untervertretung ihres Bezirks. Bei den Wählbaren darf der Bezirk Altdorf mit 22 Wahlmännern 16, der Bezirk Andermatt mit 6 Wahlmännern lediglich deren drei bestimmen
Arnold, Helvetik, S. 280 f.
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Dienstag, 25. Mai 1802
Der Kleine Rat nimmt Verfassungsentwurf an
Der Kleine Rat nimmt den Verfassungsentwurf mit kleinen Änderungen an und beschliesst, diese so genannte zweite helvetische Verfassung dem Schweizervolk zur Abstimmung vorzulegen. Damit ist zum ersten Mal jeder helvetische Bürger, der das 20. Lebensjahr erfüllt hat, ohne Rücksicht auf Stand und Vermögen aufgerufen, sich durch direkte Stimmabgabe über die Grundlagen der Rechtsordnung und der Staatsorganisation zu äussern. Das Abstimmungsverfahren ist einfach. Sogleich nach Verlesung der Verfassung soll bei jeder Munizipalität oder in Bezirks- und Kantonshauptorten beim Statthalter ein Stimmregister aufgelegt werden, worin sich die Aktivbürger mit ihrem Namen für Annahme oder Verwerfung eintragen können. Alle Bürger, die sich nicht selbst ins Stimmregister einschrieben, werden als „Annehmende" gezählt.
Arnold, Helvetik, S. 284.
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Sonntag, 6. Juni 1802
Einschüchterungen für Verfassungsannahme
Im Kanton Uri soll der Verfassungsentwurf zusammen mit der Proklamation des Kleinen Rates öffentlich verlesen werden. Es kommt jedoch zu Unregelmässigkeiten, indem verschiedene Gemeinden mit der Verlesung der Vorlagen noch zuwarten. In Altdorf versucht Josef Anton Arnold jun. die Abhaltung einer Dorfgemeinde zu erzwingen, um über Annahme oder Verwerfung der Verfassung beraten zu können. Während der viertägigen Einschreibefrist sind die Gemeinden des Bezirks Altdorf massiven Beeinflussungsversuchen ausgesetzt. In allen Dorfschaften sind Leute an der Arbeit, die ungehindert die Bevölkerung zur Verwerfung auffordern, Bürger einschüchtern oder bedrohen. Massgeblichen Anteil an dieser Gegenpropaganda haben die Altdorfer Herren, vor allem Altsenator Jost Anton Müller und die Familie von Altspitalvogt Josef Anton Arnold.
Arnold, Helvetik, S. 284 f.
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Freitag, 2. Juli 1802
Ursern sagt deutlich Ja und Uri deutlich Nein zur neuen Verfassung
Der Kleine Rat kann die Annahme der Verfassung durch das Schweizervolk verkünden. Dank der Bestimmung, die Nichtstimmenden als Ja-Stimmen zu verrechnen, eine scheinbar überzeugende Mehrheit erreicht.
Das Abstimmungsresultat in der Innerschweiz übertrifft jedoch die schlimmsten Befürchtungen der Regierung. Mit einer erdrückenden Mehrheit verwirft der Kanton Uri bei der hohen Stimmbeteiligung von 87 % das Verfassungsprojekt mit 81.5 %. In noch höherem Ausmasse weisen die beiden anderen Urkantone die Vorlage zurück. Nur dank der Bestimmung, die Nichtstimmenden als Ja-Stimmen zu verrechnen, gibt es im Bezirk Altdorf einen Ja-Stimmenanteil von 10.4 %. Von den 2170 Aktivbürgern (89.6 %), die sich in die Register eintragen, spricht sich kein einziger Bürger für die Annahme der Verfassung aus.
Das Abstimmungsergebnis im Bezirk Andermatt bestätigt die innere Zerrissenheit des Bezirks in zwei fast gleich starke Teile. In dem von Uri abgetrennten oberen Reusstal findet sich ebenfalls kein Bürger, der der Verfassungsvorlage zustimmt. Lediglich die geringere Stimmbeteiligung bewirkt, dass 51 (16.9 %) Ja-Stimmen verbucht werden können. Das Urserntal hingegen billigt als einzige Landschaft im Gebiet des ehemaligen Kantons Waldstätten die Verfassung. Mit seinem Abstimmungsergebnis steht es in der ganzen Innerschweiz isoliert da. Von den 66.8 %, die sich an der Abstimmung beteiligen, stimmen 65.6 % Ja. Zusammen mit den stillschweigend Annehmenden ergibt das einen Ja-Stimmen Anteil von 98.8 %. Der unbedeutende Nein-Stimmen Anteil von 1.2 % (Bezirk Altdorf 89.6 %, oberes Reusstal 83. 1 %) ist ein deutliches Zeichen für den politischen Gegensatz zwischen dem alten Kantonsteil und den Urserntal.

Arnold, Helvetik, S. Arnold, Helvetik, S. 288 f.
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Freitag, 30. Juli 1802
Zentralmunizipalität berät über die Beschlüsse der Gersauer Konferenz
Die Zentralmunizipalität des Bezirks Altdorf tritt zusammen, um die Beschlüsse der Gersauer Konferenz zu beraten. Das Gersauer Programm stösst im Bezirk Altdorf auf Opposition. Josef Emanuel Jauch, dem Müller nach seiner Rückkehr von Gersau die Beschlüsse mitteilt, rät dringend von einer Landsgemeinde ab, da ein solches Vorgehen als förmliche Insurrektion angesehen würde und zum Wiedereinmarsch der Franzosen führen könnte. Dies aber würde der Innerschweiz den Fluch der ganzen Nation zuziehen. Er beantragt, dass zuerst eine Lösung auf dem Verhandlungsweg versucht werde. Müller zeigte sich den Argumenten Jauchs gegenüber aufgeschlossen. Auch die Munizipalität von Altdorf lehnt die radikalen Gersauer Forderungen ab. Die gemässigten Kräfte mögen sich durchzusetzen. Die Versammlung beschliesst, die Anträge Kellers anzuhören und gemeinsam mit Schwyz und Unterwalden diese wichtigen Gespräche zu führen. Im weiteren beschliesst die, und damit begibt auch sie sich auf den Boden der Illegalität, die Kirchgemeinden zu versammeln und auf jede der zehn Genossamen vier Abgeordnete ernennen zu lassen, die mit beliebigen Instruktionen und Vollmachten versehen in Altdorf zusammenkommen sollen.
Gleichentags erhält sie Kenntnis von der Mission Kellers. Beroldingen teilt der Versammlung mit, dass Kommissar Keller mit ausserordentlichen Vollmachten versehen nächstens in Altdorf eintreffen werde, um die neue Kantonsverfassung den Bedürfnissen und dem Wohl des Kantons anzupassen. Man nimmt jedoch fälschlicherweise an, Regierungskommissar Keller sei bevollmächtigt, mit den kleinen Kantonen das Verhältnis zum Gesamtstaat auszuhandeln.

Arnold, Helvetik, S. 302.
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Mittwoch, 4. August 1802
Regierung will Verfassung durchsetzen
Anfänglich zeigt sich die Regierung entschlossen, die vom Schweizervolk angenommene Verfassung auch in der Innerschweiz in allen ihren Teilen und gegen jeden Widerstand einzuführen. Dies lässt sie durch Regierungskommissar Keller der Bevölkerung von Uri, Schwyz und Unterwalden in einer Proklamation, die öffentlich angeschlagen und in allen Gemeinden von der Kanzel verlesen werden muss, mitteilen. Die Landsgemeinden und die von ihnen getroffenen Verfügungen und die eingesetzten Behörden wurden als verfassungs- und gesetzwidrig erklärt; innert Wochenfrist müssen die verfassungsmässigen Beamten und Behörden wieder eingesetzt und als solche anerkannt werden. Obwohl man den Urkantonen erlaubt, durch Kirchgemeinden einen zwanzigköpfigen Landrat als Kantonsregierung einzusetzen, geht die dreiörtige Konferenz auf dieses Angebot gar nicht ein. Auch im Bezirk Altdorf wird die Proklamation schlecht aufgenommen. Hier nimmt man es der Regierung übel, dass sie zwischen Uri, das sich grösste Zurückhaltung auferlegt hat, und den beiden Nachbarkantonen keinen Unterschied macht. Die Proklamation wird erst nach und nach in den Gemeinden angeschlagen, und die Verlesung von der Kanzel unterbleibt.
Arnold, Helvetik, S. 311.
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Samstag, 4. September 1802
Landrat gibt Gemeinden Wahlkompetenz
Der Landrat erlässt einen Beschluss, der der Tatsache, dass es im Bezirk Altdorf nur wenige helvetisch gesinnte Beamte gibt, vermehrt Rechnung trägt. Er stellt es den Gemeinden frei, ihre Behörden neu zu wählen, oder die bisherigen Munizipalitäten, allerdings als Gemeinderäte, beizubehalten. Die Gemeinden scheinen von diesem Umbenennungsrecht regen Gebrauch zu machen.
Arnold, Helvetik, S. 321.
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Montag, 20. September 1802
Landrat wirbt um die Leventina
Der Landrat lädt die Zentralmunizipalität des Bezirks höflich ein, sich an Uri anzuschliessen. Der Bevölkerung werden Freiheit und Rechtsgleichheit feierlich zugesichert. Auf die Stellung von Leventiner Hilfstruppen will Uri verzichten, bittet aber "um gute Aufsicht", wenn von Süden her helvetische Truppen gegen die Innerschweiz vorrücken sollen. Obwohl die Bevölkerung der Leventina mit dem politischen Zustand keineswegs zufrieden ist und viele Bürger den Zentralstaat ablehnen, stellt das Urner Angebot keine Alternative dar, die ernsthaft in Erwägung gezogen wird.
Arnold, Helvetik, S. 339 f.
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Donnerstag, 10. März 1803
Mediations-Verfassung tritt in Kraft
Die neue Verfassung tritt in Kraft. In allen Kantonen übernehmen provisorische Regierungs- oder Standeskommissionen die Verwaltung. Sie haben die Aufgabe, die helvetischen Einrichtungen zu liquidieren und bis zum 15. April die neue Kantonsverfassung einzuführen. Die Mitglieder der kantonalen Regierungskommissionen sind im Anschluss an die Bundesakte namentlich aufgeführt. Die Urner Standeskommission setzte sich aus folgenden Bürgern zusammen: Josef Emanuel Jauch, Präsident; Munizipalitätspräsident Thaddäus Schmid; Altlandammann Jost Anton Müller; Distriktsrichter Franz Maria Zgraggen; Josef Maria Planzer; Distriktsrichter Muheim; Bezirksstatthalter Franz Joseph Meyer.
Arnold, Helvetik, S. 357.
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Mittwoch, 30. März 1803
Ursern wählt helvetische Beamte
Die Nach- oder Bezirksgemeinde bestätigt die neu erwählten Beamten auch für den Bezirk Uri. Die Urschner Talgemeinde hingegen legt die wichtigsten Bezirksämter wieder in die Hände ehemaliger helvetischer Beamten. Bezirksstatthalter Franz Joseph Meyer wird Talammann, Munizipalitätspräsident Jost Anton Nager Statthalter und Distriktsgerichtspräsident Franz Dominik Nager Pannerherr. Der Volksentscheid ist der eindrücklichste Vertrauensbeweis für die führenden helvetischen Bezirksbeamten.
Arnold, Helvetik, S. 360.
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Mittwoch, 30. März 1803
Die Bezirke wählen ihre Beamten
Die Bezirksgemeinde bestätigt die neu erwählten Beamten auch für den Bezirk Uri (Gegenrevolutionäre). Die Ursner Talgemeinde legt die wichtigsten Bezirksämter wieder in die Hände ehemaliger helvetischer Beamten. Bezirksstatthalter Franz Joseph Meyer wird Talammann.
Arnold, Helvetik, S. 360.
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Dienstag, 2. August 1803
Verhältnis zu Ursern wird geregelt
Die eidgenössische Tagsatzung genehmigt einen Verfassungsnachtrag, in dem die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation sowie das Verhältnis des Bezirks Ursern zum Kanton festgelegt wird. Dem Bezirksrat, der sich wie vor der Revolution aus Talammann, Statthalter, Pannerherr, Säckelmeister und weiteren 15 Mitgliedern zusammensetzt, ist die Verwaltung des Tales anvertraut; gleichzeitig hat er als Bezirksgericht strafrichterliche Befugnisse. Der Zoll in Ursern wird dem Bezirk unter der Bedingung überlassen, dass dieser ohne Beiträge aus der Kantonskasse das Bezirksstrassennetz unterhalte; auch das Bruchgeld darf wieder bezogen werden. Dem Kanton hat der Bezirk Ursern gemäss seiner Bevölkerungszahl den zehnten Teil an Geldbeiträgen, Steuern und Mannschaftskontingenten abzugeben. Im Landrat ist Ursern dementsprechend mit vier Mitgliedern, im Kantonsgericht mit einem Richter und einem Ammenrichter vertreten.
Arnold, Helvetik, S. 365.
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Freitag, 23. Juni 1815
Pfarrer Johann Georg Aschwanden wird verurteilt
Fünfzehn Landleute müssen vor dem Landrat erscheinen, über sechs Hauptverantwortliche richtet gar der dreifache Landrat. Pfarrer Johann Georg Aschwanden erscheint vor der Strafbehörde des Landes in Malefizverbrechen und sein Vorgehen darzulegen. Auf der kirchenrechtlichen Seite gibt der Landammann das Verdikt des Generalvikars bekannt. Pfarrer Aschwanden muss bei den Kapuzinern achttägige Exerzitien absolvieren. Darüber hinaus schliesst der dreifache Landrat Pfarrer Aschwanden für 6 Jahre von der Lands-, Bezirks- und Dorfgemeinde aus. Überhaupt darf er sich in- und ausserhalb des Landes nicht mehr in die Politik einmischen. Das Strafverfahren steht in krassem Gegensatz zur sonst immer hervorgestrichenen Freiheit im Landsgemeinde.
Stadler-Planzer Hans, Politisches Denken des Urner Klerus, in HNBl UR 2004, S. 51.
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Freitag, 10. August 1821
Brücke in Hospental erhält einen grün-schwarzen Anstrich
Der Bezirkssäckelmeister von Ursern verausgabt 14 Gulden 20 Schilling für grüne und schwarze Farbe nebst 5 Mass Nussöl zum Anstrich der Brücke in Hospental. Grün und schwarz sind die Farben von Ursern. Das Tal hat für den Unterhalt der Saumstrasse und der Brücken auf seinem Gebiete zu sorgen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 35.
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Montag, 27. Juni 1836
Schwyz regt den Bau einer Axenstrasse an
Der Bezirk Schwyz wird bei den Urner Behörden vorstellig und regt zum ersten Mal offiziell den Bau einer Strasse zwischen Brunnen und Flüelen an. Im Tessin zeigt man sich begeistert. In Uri tritt man dem Ansinnen mehr mit Skepsis denn mit Euphorie entgegen. Man hegt Bedenken wegen technischer Schwierigkeiten und will vor allem die beiden Stände Zug und Zürich beiziehen.
Stadler-Planzer Hans, Karl Emanuel Müller – Ingenieur, Unternehmer, Staatsmann, Schattdorf 1999, S. 75.
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Freitag, 22. Dezember 1837
Dreitägige Konferenz in Altdorf betreffend Projekt einer Axenstrasse
Die Vertreter der an einer Axenstrasse interessierten Stände Tessin, Schwyz, Zug und Zürich kommen auf Einladung Uris in Altdorf zu einer dreitägigen Konferenz betreffend "Erbauung einer Commerzial-Strasse von Flüelen bis Zürich" zusammen. Die Tagung steht unter der Leitung des Urner Landammanns Anton Schmid Der Kanton Zürich solle eine neue Strasse durch das Sihltal anlegen, der Kanton Zug diese bis zur Schwyzer Kantonsgrenze instand stellen und erweitern und Schwyz die Strasse bis Brunnen übernehmen. Die beteiligten Kantone sollen Beiträge an einen Amortisationsfonds leisten. Da Uri durch den Bau der Gotthardstrasse finanziell stark belastet wird, will es das kostspielige Werk einer privaten Aktiengesellschaft übergeben. Zu einem Axenprojekt äussern sich zwar alle Stände wohlwollend, doch hat Zürich kantonsinterne Strassenbauprojekte und ist in seinem Handelsverkehr auf die Bündnerpässe ausgerichtet. Schwyz sieht Opposition für das Bauprojekt durch die äusseren Bezirke und Zug hegt damals noch finanzielle Bedenken. Als Entgelt für die Investitionen von rund 500'000 Franken beabsichtigt der Stand Uri, der Gesellschaft einen Teil der alten Zölle abzutreten, zudem soll ein Weggeld auf der Axenstrasse erhoben und dieser überlassen werden, ein Amortisationsfond soll zur Ablösung der Aktien dienen. Nur Uris südlicher Nachbar, das Tessin, ist vorbehaltlos für das Axenprojekt.
StAUR R-150-13/111; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Band 2, S. 51.
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Sonntag, 14. Mai 1843
Beschränkung der Verwandtenunterstützungspflicht
Die Bezirksgemeinde modifiziert die Verwandtenunterstützungspflicht. Das neue Gesetz engte die subsidiäre Unterstützungspflicht der Angehörigen auf den zweiten Verwandtschaftsgrad vaterseits ein. Bisher waren die Verwandten bis zum fünften Grad vater- und mutterseits subsidiär unterstützungspflichtig. Das Gesetz verpflichtet auch die Gemeinden zu vermehrten Leistungen.
LB UR 1856, S. 23 ff.
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Sonntag, 14. Mai 1843
Bezirksgemeinde lehnt Viehprämierung ab
Die Bezirksgemeinde Uri lehnt einen Vorschlag der Viehauflagskommission betreffend einer Viehschau mit Prämierung ab. Die Viehbesitzer sollten durch jährliche Viehschauen und Prämien zum Besitze schöner Zuchttiere aufgemuntert werden. Für Stiere wären 30 Prämien, zusammen 300 Gulden, für Hengste 2 Prämien vorgesehen gewesen. Die Kosten der Prämien wollte man aus der Kantons- und den Gemeindekassen sowie durch eine Erhöhung des Viehauflags bestreiten. Man glaubt, dass die zerstreuten Vieheigentümer von den wenigen ausgezeichneten Stieren für ihr Vieh keinen Nutzen ziehen können.
UW 77, 3.10.1987.
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Sonntag, 5. Mai 1844
Landsgemeinde legt Schonzeiten fest
Die Landsgemeinde verbietet das Fischen erstmals während ganz bestimmter Wochen, um dem schädlichen Fischfang während der Laichzeit nähere Schranken zu setzen. In der Reuss (ausgenommen mit der Rute), im Schächen und allen anderen laufenden Gewässern das Fischen vom 29. September (St. Michaelstag) bis Mitte November untersagt. Ursern protestiert erfolglose gegen diesen Beschluss mit der Begründung, die verschärfte Gesetzgebung greife in die Hoheitsrechte des Bezirks ein.
Fryberg Strefan, Die Urner Fischerei, S. 19.
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Sonntag, 27. Oktober 1850
Ausserordentliche Landsgemeinde genehmigt Verfassungsänderungen
Die ausserordentliche Landsgemeinde in Altdorf heisst die Vorschläge der Verfassungskommission gut. Die Änderungen betreffen die Artikel 7 (Politisches Stimm- und Bürgerrecht), 9 (Niederlassungsfreiheit), 21 (Staatsausgaben), 23 (Allmenden, Korporationsgut), 25 (Unterhalt der Kantonsstrassen), 40, 42, 43 (Landsgemeinde), 48 (Landrat), 60 (Regierungsrat, Befugnisse), 79 (Bezirksgemeinde), 83, 84 und 86 (Bezirksrat) und 93 (Gemeinderat, Dorfgericht).
StAUR R-361-11 (17); Abl UR 1850, S. 215.
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Sonntag, 4. Mai 1851
Landsgemeinde ändert die Kantonsverfassung hinsichtlich Bezirksrichter
Der Landrat schlägt der Landsgemeinde die Abänderung des Artikels 75 vor. Dieser bestimmt für die Bezirksrichter eine vierjährige Amtsdauer, ohne einen teilweisen Austritt schon nach Abllauf der ersten 2 Jahre wie dies beim Kantonsgericht und beim Kriminalgericht der Fall ist. Die Landsgemeinde stimmt der Abänderung zu.
ABl UR 1851, S. 77.
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Montag, 11. August 1851
Gewährleistung der Kantonsverfassung durch den Bund
Die schweizerische Bundesversammlung erteilt der Verfassung des Kantons Uri die eidgenössische Garantie. Hinsichtlich der Beschwerde des Talrats Ursern zieht er in Erwägung, dass hinsichtlich des Artikel 23 der Bund die kantonale Gerichtsbarkeit des Kantons Uri nicht ausnahmsweise beschränken kann. Hinsichtlich des Artikel 25 müsse es dem Kanton Uri freistehen, das Straßenwesen durch die Verfassung oder Gesetzgebung auf «gutfindende Weise» zu ordnen, wobei indes der Rechtsweg den beiden Bezirken Uri und Ursern offenbleiben müsse, für den Fall, dass die bisherigen Zolleinnahmen bei einem zwekmässigen und vollständigen Unterhalt der Hauptstrassen einen durchschnittlichen Überschuss abgeworfen hätten und, diese Bezirke ein wohlerworbenes Privatrecht auf diesen Überschuss nachweisen wollen.
AS 1851 (Bd. 2), S. 392 ff.
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Sonntag, 28. Dezember 1851
Auch der Urner Landrat stimmt der unentgeltlichen Erstellung der Telegrafenleitung zu
Der Urner Landrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrats, für die Anlegung der Telegraphenleitung durch den hiesigen Kanton, soweit diese auf Kantons- oder Bezirkseigentum erstellt wird, keine Entschädigung zu verlangen, sowie die nötigen Büros, ohne innere Einrichtung, unentgeltlich zuzuweisen, sowie die Verwaltungen der beiden Bezirke, Uri und Ursern, einzuladen, ihrerseits auf eine Entschädigung gegenüber dem Kanton zu verzichten.
Abl UR 1852, Nr. 4, S. 20.
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Sonntag, 8. Februar 1852
Regierungsrat will Talammann Nager nicht mehr amten lassen
Der Regierungsrat weist den Bezirksrat Ursern an, Bezirksammann Franz Josef Nager, welcher vom Kantonsgericht wegen Urheberschaft der im Februar erschienenen Pasquille mit zweijähriger Einstellung im Aktivbürgerrecht bestraft worden ist, nicht mehr amten
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 6.
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Montag, 21. November 1853
Anzeige wegen Verbleibs auf dem Urnerboden
Der Regierungsrat überweist zehn Angehörige von Spiringen und Unterschächen, welche im Winter über die erlaubte Zeit auf der Alp Ennetmärcht zurückblieben, an das Bezirksgericht.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 53.
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Freitag, 30. November 1855
Abtretung von Allmend zur Erstellung eines Spazierweges in Seelisberg
Der Bezirksrat tritt dem Besitzer des Gasthofes in Seelisberg nachträglich ohne weitern Ersatz noch ein Stück Allmend zwecks Anlegung eines Spazierweges ab, unter dem Vorbehalte, dass auf diesem bewilligten Allmendstück kein Gebäude jemals erstellt werden darf.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 180.
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Mittwoch, 21. Mai 1856
Landkauf Uris für Zuchtanstalt
Der Landrat beschliesst den Ankauf des Eyschachens in Altdorf vom Bezirk Uri um 13000 Franken sowie des innerhalb dieses Schachens gelegene Reussacherli um 4500 Gulden für die Zuchtanstalt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 89.
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Donnerstag, 11. Dezember 1856
Baumstämme vom Urnerboden für Pfarrhaus von Linthal
Der Bezirksrat schenkt dem Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde Glarus 20 Stämme aus den Wäldern auf Ennetmärcht (Urnerboden) für den Bau eines Pfarrhauses in Linthal.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 125.
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Donnerstag, 11. Dezember 1856
Korrektion und Reparatur der Schächentalerstrasse
Der Bezirksrat ordnet die Korrektion und Reparatur der Schächentalerstrasse an, vom Schützenhaus Altdorf bis zur Einmündung in die Bürglerstrasse, woran die anstossenden Liegenschaftsbesitzer 600 Franken Beiträge anerbieten.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 115.
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Freitag, 12. Februar 1858
Bezirk übernimmt Unterhalt der Wehre in Bauen
Der Bezirk Uri übernimmt auf Ansuchen der Gemeinde Bauen den Unterhalt der beiderseitigen Wehre 6 Klafter ob und 2 Klafter unter der Bachbrücke.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 134.
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Dienstag, 20. Juli 1858
Ursern erhält Stutzer zur Wolfsjagd
Dem Bezirksammannamt Ursern werden auf Ansuchen hin 20 Stutzer aus dem Zeughaus übergegeben. Damit soll der im Tal seit längerer Zeit sich zeigende Wolf erlegt werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 99; Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 18.
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Montag, 4. Oktober 1858
Nach der Jagd auf den Wolf sollen die Stutzer zurück ins Zeughaus
Vom Bezirksammannamt Ursern werden die 20 zur Erledigung eines Wolfes ausgeliehenen Stutzen wieder ins Zeughaus zurück. Damit verabschiedet sich Meister Isegrim für 150 Jahre aus dem Urnerland.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 45.
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Freitag, 11. Februar 1859
Holzschlagrecht für Kosten der neuen Waserleitung
Der Bezirksrat der Gemeinde Altdorf bewilligt zur Bestreitung der Kosten einer neuen Wasserleitung teils in irdenen, teils eisernen Deicheln (Leitungen) im oberen Dorf einen Holzschlag im Moosbadwald bis 7‘000 Franken bewilligt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 72.
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Freitag, 11. Februar 1859
Holzschlagrecht für Kosten der neuen Waserleitung
Der Bezirksrat der Gemeinde Altdorf bewilligt zur Bestreitung der Kosten einer neuen Wasserleitung teils in irdenen, teils eisernen Deicheln (Leitungen) im oberen Dorf einen Holzschlag im Moosbadwald bis 7‘000 Franken bewilligt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 72.
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Freitag, 11. Februar 1859
Bestrebungen zum Bau einer Strasse nach Unterschächen
Der Bezirksrat tritt auf den Antrag seiner Baukommission für Korrektion der Strasse von Brügg nach Witterschwanden nicht ein und gibt den Auftrag zur Aufnahme von Plan und Kostenberechnung für die ganze Strasse von Brügg bis Unterschächen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 7.
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Mittwoch, 16. November 1859
Fortsetzung der Reusskorrektiohn
Der Bezirksrat beschliesst, die Reuss-Korrektion von der Altdorfer-Reusswehre dem rechten Ufer entlang bis unter die Attinghauserbrücke auf eine Länge von 460 Klafter planmässig fortzusetzen und zur Deckung der einen Hälfte der Kosten den nötigen Kredit bewilligen, sofern die Regierung als Besitzerin des Eischachens sich zur Tragung der andern Kostenhälfte verpflichtet.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 111.
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Freitag, 8. März 1861
Neue ungedeckte Reussbrücke bei Attinghausen
Der Bezirksrat gibt den Auftrag zum Bau einer neuen hölzernen, ungedeckten Brücke, ohne Mittelpfeiler, über die Reuss zu Attinghausen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 75.
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Mittwoch, 17. April 1861
Silenen erhält Erlaubnis für Holzverkauf
Der Bezirksrat bewilligt der Gemeinde Silenen den Verkauf von Erlenholz in der Streifrüti und von Laubholz im hintern und vordern Riedertobel bis auf den Betrag von 2‘000 Franken zugunsten der Kapelle Amsteg und des Pfrund- und Schulhausbaues zu Bristen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 135 f.
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Mittwoch, 4. Dezember 1861
Bezirkrat beschliesst den Bau einer gedeckten Brücke bei Attinghausen
Der Bezirksrat beschliesst die Erstellung einer gedeckten Brücke über die Reuss bei Attinghausen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 60.
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Mittwoch, 19. März 1862
Lehnplatz in Altdorf wird ausgeebnet
Der Lehnplatz in Altdorf wird ausgeebnet, wobei die entstehenden Kosten zu zwei Dritteln durch den Kanton und zu einem Drittel vom Bezirk Uri getragen werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 71.
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Sonntag, 4. Mai 1862
Rekurs Urserns gegen Strassenbaugesetz wird vom Bundesgericht gugtgeheissen
Die Landsgemeinde erliess ein Gesetz über Bau und Unterhaltspflicht der Strassen, gegen welches der Bezirk Ursern Einsprache erhob. Der Bundesrat erklärt den Rekurs als begründet und das Gesetz in seinen Bestimmungen über Belastung von Ursern für den Bau der Furka- und Oberalpstrasse als dem Artikel 25 der Kantonsverfassung widersprechend, anerkennt aber immerhin die Verbindlichkeit Urserns zur angemessenen Beteiligung an diesen, ihm zunächst zum Vorteile gereichenden Strassenbauten.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 78.
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Samstag, 10. Mai 1862
Bezirksgemeinde beschliesst Kredit für Fortsetzung der Klausenstrasse ab Witterschwanden
Die Bezirksgemeinde Uri bevollmächtigt den Bezirksrat und erteilt den nötigen Kredit für weitere plangemässe Fortsetzung der Strassenkorrektion von Witterschwanden bis Unterschächen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 80.
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Sonntag, 11. Mai 1862
Privileg zur Ausbeutung von Steinkohlen am Bristenstock
Die Nach- oder Bezirksgemeinde erteilt an Landammann Alexander Muheim und seine Rechtsnachfolger das Privileg zur Ausbeutung von Steinkohlen am hintern und vordern Bristenstock auf Allmend für 20 Jahre.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 87.
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Montag, 28. Juli 1862
Bezirk Ursern leistet Beitrag an den Bau der Furka- und Oberalpstrasse
Der Regierungsrat kommt mit dem Bezirk Ursern dahin überein, dass letzterer an die Bau kosten der Furka- und Oberalpstrasse einen Beitrag von 30‘000 Franken leistet.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 33 f.
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Mittwoch, 15. April 1863
Entscheid wegen des Bonawaldes in Göschenen
Der Bezirksrat hat bezüglich des Bonawaldes in Göschenen dahin entschieden, dass derselbe beiden Ortschaften Göschenen und Göscheneralp zur Nutzung gemeinsam überlassen wird, jedoch soll er in Bann gelegt und nur das absolut notwendige Holz für Gebäulichk
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 82.
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Donnerstag, 27. April 1865
Wege im Maderanertal können verbessert werden
Der Bezirkrat bewilligt, in Übereinstimmung mit der Dorfgemeinde Silenen, dem Bauherrn Indergand den Weg zu seinem neuen Gasthof im Maderanertal zu verbessern. Er erlaubt ebenso die Anlegung eines neuen Weges von dort nach dem Seidenbach.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 20.
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Sonntag, 12. November 1865
Ausserordentliche Landsgemeinde genehmigt Kredit für den Gotthardbahnbau
Die ausserordentliche Landsgemeinde genehmigt in der Pfarrkirche in Altdorf „in Betracht der unverkennbaren Vortheile einer Gotthard-Eisenbahn für den Kanton Uri, sowie in Betracht der demselben hinwiederum erwachsenden unabsehbaren Nachtheile, wofern eine Alpenbahn in anderer Richtung erstellt würde“ den Antrag des Landrates, sich an der für die Gotthardbahn von schweizerischen Kantonen und Eisenbahngesellschaften geforderten Subvention von 20 Millionen Franken mit einer Million zu beteiligen, Dem Kanton bleibt es vorbehalten, die Bezirke für einen Drittel dieser Beitragssumme in angemessener Weise „in Mitleidenschaft“ zu ziehen. Ein Protest des Bezirksrates Urseren gegen diese Kostenaufteillmg wird „als voreilig und unstatthaft“ zurückgewiesen.
AbI UR 1865/271 ff.
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Mittwoch, 18. April 1866
Ausbesserung der neuen Strasse bei Witterschwanden
Infolge eingegangener Petition verfügt der Bezirksrat die Ausbesserung der Beschädigungen an der neuen Strasse bei Witterschwanden und deren Fortsetzung ins Dorf Spiringen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 136.
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Mittwoch, 18. April 1866
Linksufriger Weg soll verbessert werden
Der Bezirkrat überweist das Gesuch der Gemeinden Seelisberg und Bauen für die Verbesserung des Weges von Beroldingen über Bauen ins Isenthal an den engeren Rat mit der Vollmacht zur Erledigung. Es wird jedoch die Bedingung gesetzt, dass die Kosten "nicht von bedeutendem Belange" sind.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 19.
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Mittwoch, 30. Mai 1866
Strasse anstelle von Hagpflicht in Attinghausen
Der Bezirksrat entspricht dem Verlangen der Gemeinde Attinghausen, längs den Mühlestätten zur Hagersparnis auf ihre Kosten eine fahrbare Strasse zu erstellen, deren Unterhalt der Bezirk übernimmt. Der bisherige Weg zwischen den Gärten wird aufgegeben und abgeschlossen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 142.
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Samstag, 22. September 1866
Erstfeld wird Holzschlag zugunsten des Kirchnbauchs zugestanden
Der Bezirksrat bewilligt zugunsten der neuen Kirche in Erstfeld einen Holzschlag für 20‘000 Franken im Stegwald und in fünf Mattenbannwäldern, wovon aber 4‘000 Franken an die Bezirkskasse gehen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 43.
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Samstag, 22. September 1866
Seelisbergerstrasse fällt nicht in die Kompetenz des Bezirksrates
Der Bezirksrat tritt auf das Projekt mit Plan und Kostenberechnung von 117‘000 Franken für eine Fahrstrasse von der Treib über Seelisberg bis Emmetten nicht ein, weil die ökonomischen Verhältnisse dem Bezirk nicht erlauben, solche Ausgaben aufzuwenden, und stellt die Ausführung dem Kanton anheim.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 170.
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Samstag, 22. September 1866
Strasse in Seedorf soll verbessert werden
Die Gemeinde Seedorf verlangt eine Verbesserung der Strasse von der Wydenmattt bis zur Pfarrkirche sowie die Übernahme des Unterhaltes durch den Bezirk. Da dieselbe hauptsächlich dem inneren Verkehr zwischen verschiedenen Gegenden des Bezirkes dient und daher in die Klasse der Nebenstrassen fällt, entspricht der Bezirksrat dem Verlangen, sofern die Gemeinde ihren verhältnismässigen Anteil leistet. Dem Engeren Rat wird ein Kredit von 500 Franken bewilligt, um auch die Strasse von den Bolzbachgütern bis Engisort zu verbessern und den Fahrweg beim Tieftal fortzusetzen und zu verbessern.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 47.
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Freitag, 21. Juni 1867
Bezirksrat beschliesst Fortsetzung der Klausenstrasse
Der Bezirksrat Uri beschliesst die Fortführung der Schächentalerstrasse und Vollendung der untern neuen Strassenlinie von der Rossrinne bis ins Dorf Spiringen. Für die Weiterführung der Strasse von da bis Unterschächen ist die obere Linie grundsätzlich beschlossen worden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 86.
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Dienstag, 28. Januar 1868
Bezirkslandsgemeinde heisst Abtretung der Landleutematte gut
Der engere Bezirksrat erhält die Vollmacht zur Abtretung der Landleutenmatte in Altdorf an den Kanton oder die Gemeinde Altdorf um 10‘000 Franken unter dem Vorbehalt des Rechts zur Abhaltung der Bezirksgememdeversammlungen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 132.
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Dienstag, 28. Januar 1868
Die Landleutematte in Altdorf geht vom Bezirk an den Kanton
Der engere Bezirksrat erhält die Vollmacht, die Landleutenmatte an Kanton oder Gemeinde abzutreten. Es erfolgt die Übernahme durch den Kanton.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 88.
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Mittwoch, 15. April 1868
Reparatur der Seedorfer-Reussbrücke
Der Bezirkrat erteilt die Vollmacht, die 14 Jahre alte und morsche Seedorfer-Reussbrücke zu reparieren, zumal dies mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Würde aber ein Neubau nötig sein, soll der Rat das System der Brücke bestimmen .
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 18.
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Samstag, 19. Dezember 1868
Wiederherstellung des Reussdamms wird bewilligt
Vom Bezirksrat werden die nötigen Mittel bewilligt zur Wiederherstellung des Reusskanals und der übrigen vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogenen Bezirkswuhren. Betreffend die Flüeler Hundsgraben- und Wildriedwehre wird die Wehrepflicht, die Pflicht der Wiederherstellung des Dammes innert deren Grenzen, zu Lasten des Bezirkes ohne Widerspruch anerkannt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 183.
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Donnerstag, 6. Mai 1869
Lehn- und Schiesshüttenplatz werden zu öffentlichen Dorfplätzen erklärt
Die Bezirksgemeinde auf Ansuchen der Gemeinde Altdorf den Lehn- und Schiesshüttenplatz als öffentliche Dorfplätze von Altdorf, um weitere Verbauungen zu verhindern und geeignete Verschönerungen zu ermöglichen, unter Vorbehalt aller bisherigen Rechte hinsichtlich Strassen, Wege, Abhaltung von Märkten, Ausstellungen und dergleichen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 148.
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Freitag, 25. Juni 1869
Bezirksbeitrag an den Wiederaufbau des Schulhauses in Göschenen
Der Bezirksrat bewilligt der Filiale Göschenen als Beitrag für den Neubau des abgebrannten Pfrund- und Schulhauses nebst dem nötigen Bauplatz einen Holzschlag im Betrage von 1‘500 Franken in Bezirkswaldungen, vorab im Ortwald und Göschenerwald.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 87.
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Donnerstag, 18. November 1869
Bezirksbeitrag an Spfrund- und Schulhaus in Göschenen
Der Bezirksrat spricht der Ortschaft Göschenen einen Beitrag von 1‘500 Franken aus der Bezirkskasse zu, nachdem der bewilligte Holzschlag für den Wiederaufbau eines Pfrund- und Schulhauses die veranschlagte Summe nicht abwirft.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 120 f.
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Donnerstag, 18. November 1869
Politische Unterstützung für die Erstellung eines Tellmonuments
Auf Wunsch der Kantonalschützengesellschaft tritt auch der Bezirksrat Uri zusammen mit dem Regierungsrat und Gemeinderat Altdorf in solidarische Verbindlichkeit zur Aufbringung einer Subvention von 1‘500 Franken für die Erstellung eines würdigen Tellmonumentes.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 52.
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Mittwoch, 16. März 1870
Bauen erhält Geld für Kirchenreparaturen
Die Gemeinde Bauen erhält durch den Bezirksrat 560 Franken für Kirchenreparaturen aus dem Mehrertrag des für Erstellung einer Eisenbrücke in dortiger Gemeinde verkauften Holzes.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 77.
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Sonntag, 8. Mai 1870
Benützung einer Rüti für Abgeltung des Honorars an Priester auf dem Urnerboden
Die Bezirksgemeinde vergibt den Gemeinden Spiringen und Unterschächen auf 30 Jahre die Benützung einer ausgegangenen Rüti auf Ennetmärcht (Urnerboden) als Beitrag an das Honorar eines Priesters, welcher von Martini bis Weihnachten zu amten hat.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 20.
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Sonntag, 8. Mai 1870
Konzession für Steinbrüche und Abfuhr von Steinen
Alt-Landammann Vinzenz Müller und Wagmeister Jost Zgraggen erhalten vom Bezirk Uri die Konzession zur Ausbeutung der auf Allmend zwischen den ausser Bolzbach gelegenen Gütern „Mettlen und Reussbüel" vorkommenden Steinbrüche auf 20 Jahre infolge Annahme ei
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 86.
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Sonntag, 8. Mai 1870
Bau einer Fahrstrasse bis Sonnenberg wird bewilligt
Die Bezirksgemeinde Uri bewilligt den Bau einer Fahrstrasse von der Kantonsgrenze (NW) in Emmetten bis Sonnenberg als Fortsetzung der Emmetter-Strasse sowie Expropriationen (Enteignungen) bis auf 4'500 Franken. Der Bezirk übernimmt zudem den Unterhalt der künftigen Strasse. Regierunsgrat Michael Truttmann verpflichtet sich, den Bau in einer Breite von 14 Fuss in seinen Kosten auszuführen und der Bezirk tritt ihm dafür den an seinen Besitz zu Sonnenberg anstossenden Waldbezirk von 3453 Klafter mit Holzwuchs ab. Der Bezirk erteilt ihm zudem die Konzession des Egglenwassers.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 22.
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Dienstag, 11. Oktober 1870
Bezirksrat bewilligt Holzschlag zugunsten der Flüeler Kirche
Der Bezirksrat bewilligt an die Kosten der Kirchenreparaturen der Gemeinde Flüelen einen Holzschlag in dem dortigen Bannwald auf dem „Ross" von 5000 Franken abgehendes und ausgewachsenes Holz.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 105.
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Freitag, 14. April 1871
Forderung nach Abschaffung von Halbfeiertagen wird abgelehnt
Dem Bezirksrat Uri werden Anträge gestellt auf Verminderung der Halbfeiertage bis auf den Karfreitag und Allerseelentag, welche aber ablehnend beschieden werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 16.
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Mittwoch, 26. April 1871
Renovation der Pfarrkirche Bürglen
Der Bezirkrat spricht an die auf 26'300 Franken veranschlagten Kosten einer Renovation der Pfarrkirche Bürglen einem Beitrag von 5'000. Franken zu. Der Betrag wird finanziert auf dem Erlös des zu versteigernden Holzes aus dem Gruonwald.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 20.
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Sonntag, 14. Mai 1871
Bewilligung der Fahrstrasse von Seelisberg bis Treib
Der Bezirk Uri beteiligt sich an den Kosten von 40'000 bis 45'000 Franken der Gemeinde Seelisberg zur Erstellung der Fahrstrasse von der Pfarrkirche Seelisberg bis zur Schiffstation Treib mit dem fixen Beitrag von 20'000 Franken. Der spätere Unterhalt dieser Strasse (14 Fuss Breite und einer durchschnittlichen Steigung von 7, maximal 10 %) übernimmt der Bezirk Uri.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 23.
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Mittwoch, 24. Mai 1871
Wald in Attinghausen wird in Bann gelegt
Auf Verlangen der Gemeinde Attinghausen setzt der Bezirksrat Uri den Wald beim "hohen Weg" auf unbestimmte Zeit unter Bann.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, in: StAUR P-1/2084 (2)
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Mittwoch, 24. Mai 1871
Bauen erhält Bewilligung für Holzschlag an Kirchenreparaturen
Der Bezirksrat bewilligt der Gemeinde Bauen zur Bestreitung notwendiger Kirchenreparaturen einen Holzschlag für 2‘000 Franken abgehendes Holz im Hellegg- und Schienwalde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 150 f.
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Donnerstag, 11. Januar 1872
Bewilligung des Holzschlags zum Wiederaufbau des Pfarrhauses in Attinghausen
Der Bezirksrat bewilligt an den Wiederaufbau des durch Brand beschädigten Pfarrhauses der Gemeinde Attinghausen einen Holzschlag für 1‘000 Franken in dortigen Bezirkswaldungen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 130.
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Mittwoch, 6. März 1872
Bezirksrat lehnt Mitwirkung beim Bau der Klausenstrasse ab
Der Bezirksrat spricht sich auf Einladung des Regierungsrates über seine Mitwirkung zur Ausführung der Klausenstrasse ablehnend aus. Er begründet seine Haltung mit Rücksicht auf seine gehabten grossen Auslagen für den Bau der Schächentalerstrasse.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 11.
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Donnerstag, 9. Mai 1872
Bezirksgemeinde bewilligt ganzjährigen Verbleib auf dem Urnerboden
Die Bezirksgemeinde stimmt dem Siebengeschlechterbegehren betreffend ganzjährigen Verbleib auf dem Urnerboden (Abänderung von Artikel 391 LB) zu. Der Aufenthalt ist an die Bedingung geknüpft, dass sie von einem beeidigten Kläger beaufsichtigt werden, und dass die Hausväter den Weisungen der Regierung und Geistlichkeit wegen Verpflichtung schulpflichtiger Kinder zu gehörigem Besuche von Schule und Christenlehre während des Winters sich unterziehen.
Abl UR 1872, S. nach 144.
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Freitag, 14. Juni 1872
Wiederherstellung der beschädigten Strasse in Spiringen bewilligt
Der Bezirkrat bewilligt 4'000 Franken für die Wiederherstellung der kaputten Strasse bei Spiringen und stellt eine Subvention von 1'000 Franken bereit für die Ausführung von Wuhrarbeiten, welche für die Abwendung der Gefahr am Schächen für einige Grundstücke nötig werden wird.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 29.
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Freitag, 14. Juni 1872
Ausmarchung des Allmendbezirks um die Kapelle Sonnenberg steht noch aus
Da seit der Auffahrtsgemeinde 1867 eine gesetzliche Ausmarchung des Allmendbezirkes um die Kapelle Sonnenberg nicht stattgefunden hat, erklärt der Bezirksrat Uri die damals auf Ansuchen des Kirchenrates Seelisberg ausgesprochene Begrenzung der Errichtung von Gebäuden (Baubeschränkung) als erloschen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 85.
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Freitag, 28. Februar 1873
Bezirksrat spricht Beitrat an Wasserleitung zum Pfarrhaus
Der Bezirksrat bewilligt der Gemeinde Attinghausen einen Beitrag von 1‘000 Franken an die Kosten von 1‘496 Franken einer eisernen Wasserleitung zum Pfarrhaus.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 68.
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Sonntag, 11. Mai 1873
Konzession von Abbau von Eisenerz im Maderanertal
Auf ein Siebengeschlechtsbegehren wird dem Landessäckelmeister Anton Müller in Altdorf durch die Bezirksgemeinde ein Privilegium auf sämtliches, aus Korporationsgut im Maderanertal vorkommende Eisenerz für die Dauer von 60 Jahren erteilt und zugesichert, unter den gleichen Bedingungen und Vorbehalten, wie solches am 10. Mai 1840 an Johann Müller von Altdorf erteilt wurde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 80.
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Donnerstag, 3. Juli 1873
Kristallsuche am Galenstock bleibt zwei Pächtern vorbehalten
Balz Regli von Amsteg und Gedeon Regli von Hospental zeigen im Amtsblatt an, dass sie vom Bezirk Ursern den Galenstock für 2 Jahre um Zins haben und warnen alle andern Kristallsucher, dieses Gewerbe auf besagtem Gebiete nicht auszuführen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 157.
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Donnerstag, 7. August 1873
Göschener Küche werden offiziell nach Ursern abgeführt
Die in den Schöllenen weidenden Göschener Kühe werden auf Befehl des Bezirksamtes durch den Weibel von Ursern nach Andermatt abgeführt. Das veranlasst einen Regierungsbefehl für sofortige Zurückgabe der Kühe. Die Exekution (Ausführung) findet durch den Landjäger statt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 162 f.
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Bezirkrat Uri spricht Beitrag für Urinauen
Der Bezirksrat von Uri spricht den Betrag von 45 Franken für den Bau eines neuen Nauens.
Fryberg Stefan, Urnersee, S. 25.
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Donnerstag, 19. Februar 1874
Holzschlag zugunsten der Kirchenrenovation in Schattdorf
Der Bezirksrat bewilligt der Gemeinde Schattdorf ein Holzschlag bis auf 3‘000 Franken in den dortigen Waldungen an die Kosten der Kirchenrenovation und der Orgelreparatur.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 135.
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Donnerstag, 19. Februar 1874
Bewilligung zur Verbreiterung der Strasse
Der Bezirksrat bewilligt dem Müller Franz Huser in Altdorf, die Verbindungsstrasse aus den beiden von Bürglen und Altdorf führenden Strassen zwischen seinem Rossmätteli und alt Dorfvogt Josef Maria Gislers Matte in einer Breite von 10 Fuss auf 320 Fuss Lä
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 8.
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Donnerstag, 19. März 1874
Berechtigung für Kirchenrenovation von Schattdorf Holz zu schlagen
Die Kirchgemeinde Schattdorf plant die Beschaffung einer neuen Kirchenuhr und die Reparatur der Orgel, an deren Kosten der Bezirksrat die Bewilligung erteilt, für 3‘000 Franken Holz in den dortigen Waldungen zu schlagen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 140.
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Sonntag, 29. März 1874
Drei Arbeiter werden durch eine Explosion an der Isleten getötet
An der Isleten ereignet sich eine schwere Explosion von in der Erde geborgenem Dynamit. Drei an der Einschalung des Isenthaler Baches beschäftigte Arbeiter aus Tyrol (Bezirk Landeck) werden getötet.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 141.
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Sonntag, 10. Mai 1874
Konzession für Steinbruch in Göschenen
Steinhauer Josef Tresch, Silenen, erhält infolge eines Siebengeschlechtsbegehren durch die Bezirksgemeinde die Konzession für einen Steinbruch bei der Göschenerwaldbrücke in einer Breite von 400 Fuss auf 60 Jahre. Der Strasse und der Brücke darf jedoch in jeder Beziehung kein Nachteil erwachsen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 20.
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Dienstag, 26. Mai 1874
Bezirkswart bewilligt Holzschlag zur Instandstellung des Bachkanals
Der Bezirksrat bewilligt an die Wiederherstellung des letzten Sommer zerstörten Bachkanals der Gemeinde Sisikon einen Holzschlag in den dortigen Bezirkswaldungen im Betrage von 3000 Franken .
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 90.
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Dienstag, 26. Mai 1874
Beitrag für neues Schiff der Urinauengesellschaft
Der Urinauengesellschaft wird zur Anschaffung eines neuen Schiffes ein Beitrag von 45 Franken aus der Bezirkskasse bewilligt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 82.
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Mittwoch, 23. September 1874
Kanton lehnt den Unterhalt der Gotthardstrasse ab
Der Landrat lehnt die Pflicht zum Unterhalt der alten Landstrasse in Göschenen ab. Grund hierfür ist, dass der Unterhalt der Gotthardstrasse seit deren Erbauung bis zur Kantonsverfassung von 1850 stets den beiden Bezirken oblag. Gemäß Art. 25 KV wird der Unterhalt der Transitstrassen den Bezirken abgenommen gegen den Bezug der betreffenden Zollentschädigungen, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass andere Nebenstrassen samt zugehörigen Brücken den Bezirken und Gemeinden verbleiben. Durch Erstellung der neuen Gotthardstrasse haben die alten Strecken die Eigenschaft als Kantonsstrasse verloren. Die Bezirke haben es nicht unterlassen, beim Bau der Gotthardstrasse ihre Eigentumsrechte aa Grund und Boden der verlassenen Strasse geltend zu machen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 110 f.
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Samstag, 7. November 1874
Beschluss der Korrektin der Strasse Bürglen-Loreto
Der Bezirksrat beschliesst die Korrektion der Strasse Bürglen-Loreto nach den Plänen von Bauinspektor Martin Gisler. Das Trace folgt mit unwesentlichen Modifikationen der alten Fahrstrasse. Sie erhält eine Fahrbahnbreite von 16 Fuss und ein Maximalgefäll von 10 Prozent. Für diese Arbeit wird ein Kredit von 20‘000 Franken ausgesetzt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 50.
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Dienstag, 26. Januar 1875
Bezirk verkauft das Altdorfer Schulhaus an den Kanton
Der Bezirksrat verkauft das Schulhaus in Altdorf um 15‘000 Franken an den Kanton. Darin wird die Kantonsschule untergebracht.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 69.
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Mittwoch, 21. April 1875
Bauen erhält Bewilligung für Holzschlag
Die Gemeinde Bauen erhält durch den Bezirksrat die Bewilligung für einen Holzschlag in den dortigen Korporationswäldern bis zu 1'500 Franken zur Deckung der Kosten der Krichenreparaturen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 19.
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Samstag, 16. Oktober 1875
Der Bezirk Uri lehnt den Unterhalt der alten Landtsrasse in Göschenen ab
Der Bezirk Uri lehnt den Unterhalt der alten Landstrasse durch das Dorf Göschenen ab, da solche ausschliesslich Gemeindezwecken diene und von ihm nie unterhalten wurde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 173.
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Sonntag, 9. Januar 1876
Bezirksrat Uri beschliesst den Neubau der Seedorfer Reussbrücke
Der Bezirksrat Uri beschliesst den Neubau der Seedorfer Reussbrücke in Eisen.

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Sonntag, 9. Januar 1876
Holzschlag zugunsten des Gurtneller Friedhofs
Der Bezirksrat bewilligt an die Kosten der Erstellung eines neuen Friedhofes der Gemeinde Gurtnellen einen Holzschlag bis zu 1‘500 Franken.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 2.
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Sonntag, 14. Mai 1876
Bezirksgemeinde Uri legt Viehauflag auf 5 Franken fest
Die Bezirksgemeinde legt den Viehauflag auf 5 Franken pro Kuhessen fest.
Ziegler Thomas, Weiden, in: Korporation Uri, Altdorf 2013, S. 106.
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Montag, 23. Oktober 1876
Die Pacht der Talschmiede in Ursern wird versteigert
Der Bezirk Ursern versteigert die Verpachtung der gut frequentierten und daher als sehr rentabel geschilderten Talschmiede von Ursern an der Gotthardstrasse in Andermatt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 53.
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Mittwoch, 8. November 1876
Bewilligung des Holzschlags für Kirchenbau im Isenthal
Der Bezirksrat bewilligt für Reparaturen an Kirche und Pfarrhof in Isenthal einen Holzschlag in den Waldungen der Gemeinde bis auf 3‘000 Franken.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 119.
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Mittwoch, 8. November 1876
Bewilligung zum Erzabbau im Teiftal
Josef Fedier beim Kreuz in Amsteg erhält gegen Vorauszahlung von 30 Franken das Recht zum versuchsweisen Graben nach Erz im Teiftal bei Meitschlingen bis zur nächsten Bezirksgemeinde. Er ist verantwortlich für allfälligen Schäden, die durch Überschutten oder Sprengen verursacht werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 177.
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Donnerstag, 22. Februar 1877
Spiringen und Unterschächen fordern Verbot des Winteraufenthalts auf Urnerboden
Auf Anregung des Erziehungsrates und der Gemeinderäte von Spiringen und Unterschächen wird beschlossen, an die Bezirksgemeinde den Antrag zu bringen für Wiederaufhebung ihres Beschlusses vorn 9. Mai 1872 betreffend Gestattung des ständigen Aufenthaltes auf Urnerboden.
Abl UR 1877, S. 76.
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Donnerstag, 10. Mai 1877
Bezirksgemeinde verbietet den ganzjährigen Aufenthalt auf Ennetmärcht
Auf Antrag des Bezirksrates wird der von der Bezirksgemeinde im Jahre 1872 gefasste Beschluss, womit den Älplern auf Ennetmärcht gestattet wurde, in Zukunft während des ganzen Jahres ohne Unterbruch dortselbst auf ihrem Eigenthum oder in ihren Miethwohnungen sich aufzuhalten, wieder aufgehoben. Artikel 301 des Urner Landbuches erhält somit wieder Gültigkeit.
Abl UR 1877, S. 196.
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Samstag, 12. Mai 1877
Altdorf soll Wald in anderen Gemeinden zugesprochen werden
Nachdem sich die Gemeinde Altdorf ausgewiesen hat, dass sie nicht mehr in der Lage sei, ihren Korporationsbürgern den gesetzlichen Holznutzen aus den ihr zugeteilten Waldungen anzuweisen, erteilt die Bezirksgemeinde dem Bezirksrat den Auftrag, Altdorf in
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 139.
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Montag, 25. Juni 1877
Beschwerde gegen Verbot des Winteraufenthalts auf dem Urnerboden
Das eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement teilt mit, dass Fürsprech Heinrich Baumann, Namens mehrerer Bewohner des Urnerbodens, gegen den Beschluss der letzten Bezirksgemeinde betreffend das Verbot des Aufenthaltes daselbst, während des Winters, Beschwerde eingereicht hat. Der Rekurs wird dem Bezirksrat zur Vernehmlassung zugestellt.
Abl UR 1877, S. 265.
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Freitag, 9. November 1877
Bundesrat beantwortet Beschwerde wegen Winteraufenthalts
Der Bundesrat übersendet seinen Beschluss über die Beschwerde von Karl Bricker und Genossen auf Urnerboden betreffen Beeinträchtigung des freien Niederlassungsrechtes daselbst. Darnach wird in den Rekurs nicht weiter eingetreten, und der materielle Rechtsstreit betreffen Eigentumsrecht an den in Frage stehenden Wohnungsgebäuden zur Entscheidung an den Zivilrichter verwiesen und zwar im Sinne folgender Erwägungen: Die von der Bezirkskorporation Uri streitig gemachte Frage, ob die Rekurrenten auf dem Urnerboden während der Winterszeit mit ihren Haushaltungen wohnen dürfen, stellt sich in erster Linie als eine privatrechtliche dar, da auf der einen Seite die Rekurrenten entweder sich auf eigentümlichen Besitz an ihren Häusern und Wohnungen stützen, oder wenigstens unbeschränkte Wohnungsrechte in Anspruch nehmen. Die Bezirkskorporation behauptet andererseits, dass den Rekurrenten nur das beschränkte Recht eingeräumt worden sei, auf der Allmend zum Zwecke der Sömmerung des Viehes und zum Aufenthalte während des Sommers Häuser und Hütten zu erstellen (Hüttenrecht).
So lange nicht eine richterliche Verfügung gegen die Rekurrenten vorliege, könne ihre Wegweisung von dem Urnerboden während der Winterszeit polizeilich nicht stattfinden. Artikel 27 der Bundesverfassung (Primarschulunterricht) könne nicht die Tragweite haben, Grundrechte des Schweizerbürgers, wie dasjenige der freien Niederlassung an jedem Orte (45 BV) aufzuheben oder zu schmälern. Den urnerischen Schulbehörden würden andere und ausreichendere Zwangsmittel zu Gebote stehen, den regelmässigen Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder auf dem Urnerboden zur Winterszeit zu sichern.

Abl UR 1877, S. 480 f.
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Mittwoch, 27. März 1878
Der Engere Rat hat den Winteraufenthalt auf Urnerboden zu regeln
Der Bezirksrat übermittelt den Beschluss des schweizerischen Bundesrates über die Beschwerde von Karl Brücker und Genossen auf dem Urnerboden betreffend Winteraufenthalt an den Engeren Rat, mit dem Auftrag, die für die Nachachtung des bundesrätlichen Entscheides erforderlichen Schritte einzuleiten.
UW 13, 30.3.1878
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Sonntag, 12. Mai 1878
Urnerboden soll melioriert werden
Die auf dem Lehn versammelte Bezirksgemeinde Uri bestimmt die Entsumpfung des Alpbodens auf der Ennetmärcht und die Sicherung vor Überschwemmungen des Fätschbaches zu.

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Freitag, 27. Dezember 1878
Landrat macht Vorlage zur Schaffung eines Siebnergerichts
Der Landrat macht eine Vorlage zur Schaffung eines Siebnergerichtes im Bezirk Uri zuhanden der nächsten Landsgemeinde. Das Siebnergericht soll an Stelle des Ammanngerichts aus 7 Mitgliedern und 6 Suppleanten mit Strafkompetenz bis auf 100 Franken und in Zivilsachen bis auf 150 Franken inappellabel entscheiden. Die Wahl des Präsidenten und der Hälfte der Mitglieder geschieht durch die Bezirksgemeinde, die andere Hälfte durch den Bezirksrat auf 4 Jahre. Das Gericht versammelt sich ordentlicher Weise am 1. und 3. Freitag des Monats.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 64.
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Montag, 28. April 1879
Auswanderung soll erleichtert werden
Bezirkssäkelmeister Casimir Nager reicht dem Talrat der Bezirksgemeinde Ursern die Motion ein. Diese fordert, dass der Talrat zu beauftragen sei, sich mit der Frage der Erleichterung der Auswanderung zu befassen und dass Anträge der nächsten Gemeindeversammlung einzureichen seien, nachdem mit Erstellung der Gotthardbahn der arbeitenden Klasse der Bevölkerung der grösste Teil ihres Verdienstes entzogen wird.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 20.
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Sonntag, 11. Mai 1879
Platz um Dorbrunnen wird Gemeindeplatz
Auf Ansuchen der Kirchgemeinde Wassen erklärt die Bezirksgemeinde den Platz um den Dorfbrunnen zum Gemeindeplatz.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 23.
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Mittwoch, 28. Mai 1879
Bezirksrat Uri unterstützt Kirchenbau in Realp
Der Bezirksrat Uri entspricht dem Gesuch der Gemeinde Realp um Unterstützung ihres Kirchenbaues durch Anweisung von 10 Stück Tannen im Göschenerwald.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 90.
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Freitag, 2. April 1880
Kapellenverwaltung für Zumdorf geht auf Realp über
Zufolge eines Rekurses des Gemeinderates Realp gegen die bezirksrätliche Übertragung der Pfrund- und Kapellenverwaltung von Zumdorf an den Bezirksrat Ursern durch Entscheid des Regierungsrates wird die Verwaltung von Pfrund und Kapelle Zumdorf der Gemeinde Realp übertragen. Infolge Auswanderung der meisten Einwohner Zumdorfs ging bereits das politische Verwaltungswesen an Realp über.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 142.
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Sonntag, 22. Mai 1881
SAC-Sektion Gotthard wird gegründet
Im Hotel Sternen in findet die konstituierende Versammlung der SAC-Sektion Gotthard statt. Diese wählt als Präsident den Apotheker Stierlin, Altdorf, als Aktuar Bezirksrichter C. Müller-Jauch, Altdorf, und als Kassier Major und Löwenwirt Franz Arnold, Altdorf. 51 „Klubisten“ tragen sich als Mitglieder ein, 30 von ihnen sind Ingenieure und Techniker der Gotthardbahn.
Hofer Max, Sektion Gotthard SAC – Club-Chronik, 1881.
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Samstag, 28. Mai 1881
Neue Tarife für die Ruosalp
Der Bezirksrat beschliesst für fremdes Vieh einen abgeänderten Tarif, der den Auflag für einheimisches Vieh um das Drei- bis fast Sechsfache übersteigt: Pferd über drei Jahre 45 Franken; Pferde unter drei Jahren 25 Franken; Zeit- oder Maisrind 20 Franken. Fremde Kälber wurden überhaupt nicht mehr zugelassen.
Abl UR 1881 Nr. 22, 2.6.1881, S. 263.
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Donnerstag, 13. April 1882
Bezirk Ursern steht Verfügung über Fischfang im Oberalpsee zu
Der Landrat spricht auch weiterhin dem Bezirk Ursern das Verfügungsrecht über den Fischfang im Oberalpsee wie bisher zu.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 16.
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Donnerstag, 27. April 1882
Glöcklein im Kapuzinerkloster soll umgegossen werden
Der Bezirksrat bevollmächtigt seine Verwaltung, das Glöcklein im Kapuzinerkloster zu Altdorf umgiessen zu lassen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 137.
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Sonntag, 17. Juni 1883
Viehauflag der Korporation Uri wird um einen Franken erhöht
Die Bezirksgemeinde beschliesst die gründliche Verbesserung ihres Finanzhaushalts durch die Abschaffung der bisherigen Nutzgeldverteilung von 2 Franken auf jeden Korporationsgenossen und die Erhöhung des Viehauflags pro Kuhessen um 1 auf 6 Franken.
LB UR IV 1916 S. 113.
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Samstag, 10. Juli 1886
Die Gebühr für die Abfuhr von Sand und Kies wird erhöht
Der Engere Bezirksrat legt "die Gebühr für das vom Seeufer in Flüelen und Seedorf ausser dem Bezirk Uri abgeführte Sand oder Kies auf 50 Centimes per Kubikmeter ausnahmslos“ fest.
Abl UR 1886, S. 331.
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Sonntag, 12. Mai 1889
Korporation Uri genehmigt Organisationsstatut
Nachdem der Bezirk Uri durch die Kantonsverfassung 1888 aufgelöst wurde, genehmigt die „Genossengemeinde Uri“ das Organisationsstatut, allerdings mit dem Einwand, die Benennung „Korporation“ durch "Allmeindgenossenschaft Uri“ zu ersetzen. An der Gemeinde von 1890 wird dieser Vorschlag jedoch wieder rückgängig gemacht.
Abl UR 1889, S. 257; 1890, S. 232.
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Sonntag, 16. Oktober 1904
Einheitliche Telefonzeiten an Sonn- und Feiertagen
Die vom Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement erlassenen Vorschriften betreffend den Dienst der Telegraphen- und Telephonbureaux III. Klasse (einschliesslich Gemeindetelephonstationen) an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen treten in Kraft. Demnach wird der Telegraphen- und Telephondienst an den Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen auf die Stunden von 8 bis 12 Uhr vormittags und 19.30 bis 20.30 Uhr abends beschränkt. Ausgenommen sind dringliche Fälle wie bei Feuersbrünsten, Überschwemmungen oder Aufständen sowie bei eidgenössischen, kantonalen oder bezirksweisen Wahlen und Abstimmungen. Als staatlich anerkannte Feiertage fallen für diese Dienstbeschränkung im Kanton Uri zusätzlich in Betracht: St. Josefstag, Auffahrtstag, Fronleichnamstag und Maria Empfängnisfest.
Abl UR Nr. 36, 08.09.1904, S. 497.
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Samstag, 1. Januar 1916
Bannbezirk im Flüeler Seebecken
Einige Jäger machen auch vor der Jagd des "Bucheli" oder Blässhuhns nicht Halt. Da die Tauchente wegen ihrem tranigen Geschmack nur schlecht essbar ist und das "Bucheli" zum Flüeler Seebecken gehört, wird ein Bannbezirk gefordert.
UW 1, 1.1.1916
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Samstag, 18. August 2007
Neuapostolische Gemeinde Erstfeld
ZZum 75-jährigen Bestehen lädt die Neuapostolische Gemeinde Erstfeld die Urner Bevölkerung zum «Tag der offenen Tür» zum Festgottesdienst ein. Die öffentlichen Feierlichkeiten beginnen mit Musik und geführten Rundgängen durch die Räumlichkeiten der Kirche. Die Neuapostolische Gemeinde Erstfeld zählt über 100 Personen. Die Kirche kennt keine Ausbildung im eigentlichen Sinne. Es sind alles Laien, die das Amt im Nebenberuf ausüben. Einzig der Stammapostel in Zürich, der die Gesamtkirche leitet, ist vollamtlich tätig. Die Gemeinde Erstfeld ist dem Bezirk Luzern unterstellt.
UW 64, 18.8.2007
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Montag, 5. Mai 2008
Vernissage - «Niemand macht so schöne Kunstführer»
Es findet die Vernissage für den neu erschienenen Kunstführer «Die Pfarrkirche St. Martin in Altdorf und ihr Bezirk» von Dr. Helmi Gasser statt. Die bald 80-jährige Urner Kunsthistorikerin Helmi Gasser lässt es sich nicht nehmen, einige Preziositäten über die Pfarrkirche aus dem 58-seitigen Werke vorzutragen.
UW 35, 7.5.2008
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Dienstag, 27. März 2012
Kein Käufer für La Claustra in Sicht
De Versteigerung des Bunker-Hotels La Claustra erweist sich als Flop. Es tauchen keine Käufer auf. 3'686'000 Franken: auf diesen Betrag beläuft sich der Schätzwert des Viersternehotels La Claustra, das sich in der ehemaligen Artilleriefestung San Carlo befindet. Am 27. März hätte die Liegenschaft im Bezirksgericht in Biasca versteigert werden sollen. Es ging jedoch kein einziges Angebot ein. Somit bleibt das Hotel im Besitz der Stiftung La Claustra. Diese hat jedoch einen Schuldenberg von rund 900'000 Franken angehäuft und Konkurs angemeldet. Das Viersternehotel mit 17 modern eingerichteten Zmmern ist seit Oktober 2010 geschlossen.
UW 6, 25.1.2012; UW 24, 31.3.2012
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Mittwoch, 5. September 2018
Ursern soll kein Gericht mehr haben
Der Urner Landrat trifft sich zur ersten Session nach den Sommerferien. Im Vordergrund steht dabei das Gerichtsorganisationsgesetz, welches bereits in der letzten Session vor den Ferien auf der Traktandenliste gestanden hat. Mit dessen Änderung wird auch die Aufhebung des Gerichtsbezirks Ursern beschlossen – der auf eine über 600-jährige Tradition zurückblickt. Das letzte Wort hat dazu jedoch das Volk, wahrscheinlich noch in diesem Jahr.
UW 71, 8.9.2018, S. 1.
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Sonntag, 25. November 2018
Uri schafft Landgericht Ursern für 1800 Einwohner ab
Die Stimmberechtigten des Kantons Uri beschliessen die Aufhebung des Gerichtsbezirks Urseren mit einem Jastimmenanteil von rund 80 Prozent. Die Anpassung der Kantonsverfassung wird mit 7765 zu 1939 Stimmen angenommen, das revidierte Gerichtsorganisationsgesetz mit 7592 zu 2031 Stimmen. Die Stimmbeteiligung beträgt rund 39,5 Prozent. Die Gemeinde Andermatt stimmt der Abschaffung des Landgerichts Urseren zu, Hospental und Realp lehnen sie ab. Das Landgericht Urseren ist für nur rund 1800 Personen zuständig, Recht sprechen dort ausschliesslich Laienrichter. 2017 hatten diese 40 Fälle zu erledigen. Die Aufhebung ist für 2023 vorgesehen.
UW 94, 28.11.2018, S. 3.
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Mittwoch, 3. April 2019
Historischer Tag für Urschner Landrichter
Die 13 Richterinnen und Richter des Urner Obergerichts, die zehn des Landgerichts Uri und die sieben des Landgerichts Ursern werden in der Pfarrkirche St. Martin, Altdorf, für die Jahre 2019 bis 2023 vereidigt.«Mit Gottes Segen, mit dem stetigen Mühen um richterliche Unabhängigkeit und das richtige Mass, mögen Sie nun Ihr Richteramt antreten, um gerechte Urteile zu fällen.» Mit diesen Worten und dem Wunsch für viel Erfolg und Befriedigung bei ihrer «wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe im Dienste von Volk und Land» beendet Justizdirektorin Heidi Z’graggen ihre Ansprache an die Richterinnen und Richter. Vor allem für die Richterinnen und Richter aus dem Urserntal ist diese Vereidigung ein historischer Tag, denn sie werden als letzte Richter ihres Gerichtsbezirks in die Geschichte eingehen.
UW 27, 6.4.2019, S. 5.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.03.2023