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Mittwoch, 21. Juli 2010
Alpen-Initiative - Kanton verbietet Mahnfeuer in den Urner Alpen
Offene Feuer schaden der Umwelt. Deshalb spricht sich das Amt für Umwelt vorsorglich gegen Mahnfeuer der Alpen-Initiative aus. Ein Gesuch des Vereins lag nicht vor. Das AFU Uri beruft sich auf die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung und den «Massnahmenplan Luftreinhaltung» des Kantons Uri, demzufolge das Verbrennen von Waldabraum, Feld- und Grüngutabfällen im Kanton Uri verboten ist. Dies nämlich «erzeugt eine erhebliche Belastung durch Feinstaub, Russ, Kohlenmonoxid und andere Schadstoffe», wie aus einem gemeinsamen Flyer des AFU Uri, des Amtes für Landwirtschaft und des Amtes für Forst und Jagd, hervorgeht. «Erlaubt sind weiterhin Grill- und Lagerfeuer sowie Brauchtumsfeuer.» Feuer im Rahmen der 1.-August-Feiern scheinen also nach wie vor zugelassen zu sein. Dass die seit 1988 bestehende Aktion «Feuer in den Alpen» einer Tradition entspricht, dementiert das AFU Uri im Schreiben an die Umweltverbände nicht.
Quellen / Literatur: UW 56, 21.7.2010

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021