Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Mittwoch, 21. Juli 1937
Verbot von Feuerwerkzeug
Nachdem in den letzten Jahren eine würdige Feier am 1. August durch das rücksichtslose Abbrennen von Feuerzeug, (Frösche. Knallerbsen, Schlangen usw.) verunmöglicht wurde, und gestützt aus Ein¬ gaben der verschiedenen Gemeinden, wird von der Polizeidirektion der Verkauf von Feuerwerkzeug verboten. Die Kontrolle wird durch die Polizei ausgeführt.
Quellen / Literatur:
Abl UR, Nr. 30, 29.07.1937, S. 459.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|