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Samstag, 21. März 2026

Mittwoch, 21. März 2018
Das Maderanertal erfährt eine touristische Aufwertung
Die Korporationsbürgergemeinde Silenen heisst an ihrer Versammlung einen Kredit in Höhe von maximal 25’000 Franken für den Bau einer neuen Erschliessungsstrasse vom Balmenschachen hinauf zum geschichtsträchtigen Hotel Maderanertal einstimmig zu – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung auch zustande kommt. 205’000 Franken stehen noch aus Die Gesamtkosten des geplanten Wegbauprojekts belaufen sich auf 510’000 Franken. Die Einwohnergemeinde Silenen, die Stadt Uster als Patengemeinde sowie diverse Dritte unterstützen das Projekt mit namhaften Beträgen. Der Kanton hat 75’000 Franken in Aussicht gestellt, die vom Landrat noch genehmigt werden müssen, und die Korporation Uri 40’000 Franken. Der noch fehlende Betrag von 205’000 Franken soll mit Spendengeldern beziehungsweise Beiträgen von Dritten gedeckt werden.
Von den über 80 anwesenden Korporationsbürgerinnen und -bürgern wird ebenfalls die Schaffung des Waldreservats Sellenen-Etzlital einstimmig abgesegnet. Im 248 Hektaren grossen Reservat dürfen 50 Jahre lang keine Bäume gefällt werden. Dafür werden die Korporationsbürgergemeinde Silenen als Waldnutzerin und die Korporation Uri als Eigentümerin vom Bund mit insgesamt 175’000 Franken entschädigt.

Quellen / Literatur: UW 23, 24.3.2018, S. 11.

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Mittwoch, 21. März 2018
E-Voting stösst beim Landrat auf keine Gegenliebe
Der Landrat befasst sich mit dem Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte. E-Voting stösst dabei auf keine Gegenliebe. Zu gross sind die Sicherheitsbedenken. Es hat sich bereits in der Vernehmlassung abgezeichnet, und spätestens nach dem Votum der Justizkommission ist klar: Für das E-Voting lässt sich momentan im Urner Landrat keine Mehrheit gewinnen. So kam es in der Session vom 21. März denn auch. Mit 55 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung wurden die Passagen, welche die elektronische Stimmabgabe betreffen, aus dem angepassten Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte (WAVG) gestrichen. Noch deutlicher verworfen, mit 59 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, wird der Passus, welcher für Majorzwahlen an der Urne neu ein Vorschlagsverfahren einführen wollte. Dies wäre aus Sicht der Regierung notwendig gewesen, um Wahlen per E-Voting effizient abzuwickeln.
Quellen / Literatur: UW 23, 24.3.2018, S. 4.

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Mittwoch, 21. März 2018
Kein E-Voting, Abwarten beim Wahlverfahren
Trotz Auftrag des Bundesgerichts: Der Urner Landrat schiebt die Änderung des Wahlverfahrens auf die lange Bank. Erst soll in Bern über die Urner Standesinitiative entschieden werden. Für das E-Voting lässt sich momentan im Urner Landrat keine Mehrheit gewinnen. Mit 55 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung wurden die Passagen, welche die elektronische Stimmabgabe betreffen, aus dem angepassten Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte (WAVG) gestrichen. Noch deutlicher verworfen wurde der Passus, welcher für Majorzwahlen an der Urne neu ein Vorschlagsverfahren einführen wollte. Dies wäre aus Sicht der Regierung notwendig gewesen, um Wahlen per E-Voting effizient abzuwickeln. Die Gesetzesänderung wird ohne die umstrittenen Artikel zuhanden der zweiten Lesung in der Aprilsession verabschiedet.
Quellen / Literatur: UW 23, 24.3.2018, S. 2.

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Mittwoch, 21. März 2018
Landrat schliesst Lücke in der Sportförderung
Künftig kann der Kanton Elitesportlerinnen und -sportler mit maximal 12’000 Franken pro Jahr unterstützen, wenn sie eine olympische Sportart ausüben, beziehungsweise mit maximal 6000 Franken, wenn es sich um eine nichtolympische oder paralympische Sportart handelt. Der Landrat hat der dafür notwendigen Änderung der Verordnung über die Förderung des Sports klar mit 53 zu 7 Stimmen zugestimmt. Die neue Unterstützungspraxis tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Das Geld für die Unterstützungsbeiträge wird dem Sportfonds entnommen, der dafür mit zusätzlichen Mitteln aus dem Lotteriefonds gespiesen wird.
Quellen / Literatur: UW 23, 24.3.2018, S. 17.

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Mittwoch, 21. März 2018
Plakate an Kandelabern sind weiterhin erlaubt
Der Verordnung übder das Reklamewesen aus dem Jahr 1976 wird revidiert. Im Grundsatz bleibt fast alles beim Alten. Am meisten zu reden gibt ein Minderheitsantrag der Baukommission, der das Anbringen von Reklamen und Wahlplakaten verbieten will. Dieser wird jedoch abgelehnt.
Quellen / Literatur: UW 23, 24.3.2018, S. 5.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021