Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Freitag, 16. Juni 1944
Bundesrat erlässt die Verordnung über die künstliche Besamung bei Haustieren
Der Bundesrat erklärt die künstliche Besamung bei Haustieren ohne Bewilligung für verboten. Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, diejenigen Bewilligungen zu erteilen, die im Interesse der Zucht und Hygiene als notwendig erscheinen. Dieses erlaubt die künstliche Befruchtung nur zur Verhütung von Infektionen beim Deckakt, bei einem aus seuchenpolizeilichen Gründen erlassenen öffentlichen Deckverbot, in Einzelfällen bei wertvollen Vatertieren sowie zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.
Quellen / Literatur:
Verordnung über die künstliche Besamung vom 16.6.1944, in: AS 1944, S. 405 f.; Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die künstliche Besamung, in: AS 1944, S. 411 f.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|