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Urner Ereignisse vor einem Jahr (2026)

Mittwoch, 24. September 2025
Grünes Licht für Verhandlungen mit energieUri
Bei der Erneuerung der Isenthaler-Konzession ist ein Vorentscheid gefallen. Der Landrat gibt dem Regierungsrat grünes Licht für Verhandlungen mit der bisherigen Inhaberin der Konzession. Der Entscheid fällt ohne Gegenstimme.
Im Jahr 1931 vergab die Urner Regierung die Isenthaler-Konzession ans EWA, heute energieUri AG. Sie beinhaltet das Recht, die Kräfte des Isenthalerbachs vom Zusammenfluss des Klein- und Grosstalbachs bis zum Urnersee zu nutzen. 1955 nahm das EWA beim Bolzbach in Seedorf das Kraftwerk Isenthal in Betrieb. Ende 2035 läuft die bestehende Konzession aus. Die energieUri AG hat am 1. Oktober 2018 fristgerecht ihr Interesse an der Erneuerung der Isenthaler-Konzession bekundet und ein Gesuch zur Aufnahme von Verhandlungen eingereicht. Gemäss Wasserrechtsgesetz muss der Landrat als Konzessionsgeber mindestens zehn Jahre vor Ablauf einer Konzession - im Fall der Isenthaler-Konzession also bis Ende Jahr - entscheiden, ob er grundsätzlich zu Verhandlungen mit dem bisherigen Konzessionsnehmer bereit ist.

Quellen / Literatur: UW 77, 27.09.2025. UW 77, 27.09.2025, S. 8.

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Mittwoch, 24. September 2025
Landrat verschreibt sich mehr Transparenz
In der Septembersession sagt der Urner Landrat Ja zur Änderung der Geschäftsordnung. Damit wird die Rechtsgrundlage geschaffen zur Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats.
Quellen / Literatur: UW 77, 27.09.2025, S. 1, 4.

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Mittwoch, 24. September 2025
Uri schliesst sich dem Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung an
Auch der Kanton Uri ergreift das Referendum gegen den Bundesbeschluss über die Individualbesteuerung vom 20. Juni 2025. Mit grossem Mehr stimmt der Landrat diesem Schritt in seiner Session zu. Ein Antrag der SP/Grüne- Fraktion auf Nichteintreten zum Geschäft blieb chancenlos. Einen Tag zuvor hat der Aargau als achter Kanton das Referendum gegen den Bundesbeschluss über die Individualbesteuerung ergriffen. Damit steht schon vor der Sitzung des Urner Landrats fest, dass das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die geplante Einführung der Individualbesteuerung wird entscheiden.
Mit der Individualbesteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe, das heisst die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren, abgeschafft werden. Für das Zustandekommen des Kantonsreferendums war die Zustimmung von acht Kantonen erforderlich. Vor Uri hatten bereits die Kantone St. Gallen, Obwalden, Thurgau, Wallis, Schwyz, die beiden Appenzell und zuletzt der Aargau das Kantonsreferendum beschlossen. In Uri hat Christian Schuler (SVP, Erstfeld) das Thema aufs Tapet gebracht. Der Erstfelder hatte am 18. Juni zusammen mit 31 Mitunterzeichnenden aus SVP und Mitte eine entsprechende Parlamentarische Initiative eingereicht. Sowohl der Regierungsrat als auch die landrätliche Finanzkommission (Fiko) haben sich im Anschluss dafür ausgesprochen, das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung zu ergreifen. Die Beseitigung der Heiratsstrafe, die mit der Individualbesteuerung angestrebt werde, sei zu begrüssen, der vom Bund vorgeschlagene Systemwechsel aber sei «unverhältnismässig» und «für Schweizer Verhältnisse zu radikal», sagt Fiko-Vizepräsidentin Anita Zurfluh (Mitte, Attinghausen) zu Beginn der Landratssitzung. Ein Totalumbau des Steuersystems auf Bundesebene ziehe viele Anpassungen in den kantonalen Gesetzgebungen nach sich. Neben einem höheren Aufwand für die Steuerbehörden müsse auch mit grossen Mindereinnahmen für den Kanton gerechnet werden. Ein Systemwechsel sei unnötig und «mit grossen Unsicherheiten und Risiken verbunden». Mit dem in vielen Kantonen vorhandenen Splittingverfahren stünde eine bewährte Alternative zur Verfügung, die auf Bundesebene eingeführt werden könnte, um die Heiratsstrafe abzu¬schaffen. In Uri sei dies durch einen Einheitssteuersatz und sozial ausgestaltete Abzüge erreicht worden.

Quellen / Literatur: UW 77, 27.09.2025, S. 5.

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DAS HEUTIGE DATUM

24.09.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 12.08.2026