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Tierseuchen und Tierkrankheiten im Detail

Vogelgrippe
     
Krankheitsverlauf: Der Erreger der Vogelgrippe ist eine Variante des Influenza-A-Virus (H5N1), das bei Vögeln gefunden wird. Die Krankheit wird deshalb auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet. Die Vogelgrippe ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen saisonalen Grippe. Zurzeit handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche. In Asien wurde das Virus in seltenen Fällen aber auch auf Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel übertragen. Sollte das Vogelgrippevirus die Möglichkeit erlangen, sich einfach von Mensch zu Mensch zu übertragen, besteht die Gefahr einer Grippepandemie.

Letztes Auftreten: 2006 (Schweiz)

Geschichte: Im Herbst 2005 erlässt der Bunderat ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel zwischen dem 25. Oktober und 15. Dezember. Anfang März 2006 hat die Schweiz ihren ersten gefährlichen Vogelgrippefall. Bei einem tot in Genf aufgefundenen Gänsesäger wurde der Virus H5N1 festgestellt. Im Frühjahr 2006 wird im Kanton Uri ein Pandemieplan erstellt und ein Sonderstab eingesetzt. Im Kanton Uri traten jedoch keine Fälle von Vogelgrippe auf. In der Schweiz waren bis im Herbst 2008 33 Fälle bekannt.

BETROFFENE TIERGATTUNGEN

Nutztiere, Hausente > Detailansicht
Nutztiere, Hausgans > Detailansicht
Nutztiere, Huhn und Hahn > Detailansicht
Vögel; Entenvögel > Detailansicht
Vögel; Hühnervögel > Detailansicht
Vögel; Regenpfeiffer, Taucher & Rallen > Detailansicht
Vögel; Weitere Wasservögel > Detailansicht

DAS THEMA TIERSEUCHEN AN DER URNER LANDSGEMEINDE

Sonntag, 3. Mai 1874
Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise.
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
> Detailangaben
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Sonntag, 3. Mai 1874
Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen.
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
> Detailangaben
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GESETZESBESTIMMUNGEN ZU TIERSEUCHEN

Donnerstag, 25. Juni 1840
Tierärztliche Behandlung des Viehs (zu Art. 219 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 063-064
Link: Gesetzestext
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Donnerstag, 15. Januar 1863
Bekanntmachung betreffend Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1863 nach S. 011.
Link: Gesetzestext
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Freitag, 24. April 1863
Bekanntmachung betreffend Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1863 nach S. 103-104.
Link: Gesetzestext
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Montag, 12. September 1864
Verordnung betreffend die Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1864 , S. 234.
Link: Gesetzestext
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Dienstag, 4. Oktober 1864
Bekanntmachung betreffend die Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1864 , S. 256.
Link: Gesetzestext
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Dienstag, 22. April 1873
Verordnung betreffend Überwachnng des im Kanton bloss den Aufenthalt wechselnden Viehs
Abl UR 1873 nach S. 142 (Beilage 2, 01-04)
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 9. Januar 1884
Vorschrift und Anleitung zur Desinfektion der Räumlichkeiten, in welchen sich Vieh befand, das von der Maul- und Klauenseuche befallen gewesen war
Abl UR 1884 nach S. 024 (01-03)
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 3. November 2021
VVO zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen
LB UR Bd 08 (1916-1921) S. 481-493.
Link: Gesetzestext
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EREIGNISSE

2005  / Freitag, 21. Oktober 2005
Zur Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe
Immer mehr beschäftigt die Ausbreitung der Vogelgrippe und die mögliche Gefahr einer Grippepandemie die Bevölkerung. H5N1 - diese Buchstaben-Zahlen-Folge sorgt weltweit für Aufregung, auch im Kanton Uri. Sie steht für ein gefährliches Geflügelpest- oder Vogelgrippevirus. Der Bunderat erlässt ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel zwischen dem 25. Oktober und 15 Dezember. Mit relativ leichten Massnahmen können die Auflagen erfüllt werden.
UW 83, 22.10.2005
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2006  / Samstag, 4. März 2006
Vogelgrippe: Urner essen kaum weniger Poulet
Im Kanton Uri ist bisher kein merklicher Produktionsrückgang festzustellen. Die Schweiz hat ihren ersten gefährlichen Vogelgrippefall. Bei einem tot in Genf aufgefundenen Gänsesäger wurde der Virus H5N1 festgestellt.
UW 16, 4.3.2006
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2006  / Mittwoch, 8. März 2006
Uri rüstet sich gegen die Vogelgrippe
H5N1: Diese Buchstaben-Zahlenkombination ist in aller Munde. Sie steht für die hochansteckende Art der Vogelgrippe, welche derzeit die Welt in Angst versetzt. Im Kanton Urti werden derzeit ein Pandemieplan erstellt und Sofortmassnahmen vorbereitet.
UW 17, 8.3.2006
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2006  / Dienstag, 14. März 2006
Vogelgrippe: Urner Sonderstab im Einsatz
Der Regierungsrat setzt einen Sonderstab Vogelgrippe ein, der einen Befall von Wild- und vor allem Hausgeflügel mit H5N1 im Kanton Uri bewältigen soll. Im Internet wird ein Informationsbereich zum Thema «Vogelgrippe» aufgeschaltet. Bereits seit einigen Wochen befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) mit der kantonalen Pandemieplanung.
Der Erreger der Vogelgrippe ist eine Variante des Influenza-A-Virus, das bei Vögeln gefunden wird. Die Krankheit wird deshalb auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet. Die Vogelgrippe ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen saisonalen Grippe. Zurzeit handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche. In Asien wurde das Virus in seltenen Fällen aber auch auf Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel übertragen. Sollte das Vogelgrippevirus die Möglichkeit erlangen, sich einfach von Mensch zu Mensch zu übertragen, besteht die Gefahr einer Grippepandemie.
Der Regierungsrat hat Massnahmen getroffen für den Fall, dass in den kommenden Monaten oder Jahren auch in Uri mit dem Virus H5N1 befallene Vögel gefunden werden. So hat er einen Sonderstab Vogelgrippe unter der Leitung von Roland Hartmann, Direktionssekretär der GSUD, eingesetzt. Der Sonderstab hat den Auftrag, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zur Bewältigung eines Vogelgrippefalles in Uri zu treffen und den allfälligen Einsatz zu führen. Der Regierungsrat hat sich auf Anfrage der Urkantone auch bereit erklärt, die Chemiewehr Uri für die Desinfektionsaufgaben in einem grösseren Vogelgrippefall zur Verfügung zu stellen. Diese Zusammenarbeit ist sinnvoll, weil die Urkantone bereits über ein gemeinsames Veterinäramt verfügen.

UW 20, 18.3.2006
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2016  / Freitag, 2. Dezember 2016
Erster Fall von Vogelgrippe in der Urschweiz
Seit Anfang November werden in elf europäischen Staaten inklusive der Schweiz nahezu zeitgleich gehäuft tote Wasservögel gefunden, die sich mit dem Vogelgrippevirus vom Subtyp H5N8 infiziert haben. Um die einheimische Nutzgeflügelpopulation vor einer Ansteckung mit dem tödlichen Virus zu schützen, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) landesweit einschränkende Massnahmen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Wasservögeln. Seither müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Wo diese Vorgabe nicht eingehalten werden kann, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel gibt es in der Schweiz indes nicht. Nun wird im nidwaldnischen Stansstad eine Reiherente, tot aufgefunden wurde. Bei dem Wasservogel wird das H5N8-Virus nachgewiesen - erstmals in der Urschweiz.
UW 97, 7.12.2016, S. 6.
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TIERSEUCHEN

Tierseuchen, allgemein

Blauzungenkrankheit
Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Brucellose BSE (Rinderwahnsinn)
Chytridiomykose
Fuchsbandwurm
Gämsblindheit
Hasenpest
Kokzidiose
Lippengrind
Lungentuberkulose
Maul- und Klauenseuche
PRRS-Virus
Räude
Rotz
Sauerbrut
Schweinepest
Staupe
Tollwut
Usutu-Virus («Amselsterben»)
Vogelgrippe

Viehversicherung

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 6.4.2017